Terhaag & Partner Rechtsanwälte
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multimediarecht
Anwalt für Multimediarecht
Die Nutzung des Internets wirft eine Vielzahl von Problemen auf – und neue technische Möglichkeiten fordern von uns neue Wege auch im Recht. Die Kunst des Online-Rechtlers besteht immer noch darin, in guten Verträgen und Gutachten die Möglichkeiten neuer Kooperationen und neuer technischer Entwicklungen festzuhalten und bei Streitigkeiten die besonderen Probleme den Gerichten möglichst „gerichtsnah“ darzustellen.
Fachanwälte für IT-Recht für den Multimedia-Bereich helfen bei Abmahnungen, Klagen und Gutachten
Wir kennen als spezialisierte Anwälte und Fachanwälte für IT-Recht die einschlägigen und neuesten Gesetze und Entscheidungen, weil wir uns seit vielen Jahren nahezu ausschließlich mit den Fragen befassen, die sich im Zusammenhang mit dem Internet ergeben. In dieser Zeit haben wir viele neue Projekte und Möglichkeiten des Internets begleitet und juristisch betreut.
Unsere Anwälte beraten u.a. in folgenden Bereichen rund um Multimedia- und Onlinerecht-Fragen:
- E-Commerce
- Signaturen und Beweisfragen
- Verbraucherschutz
- Datenschutz, Datenschutzbeauftragter
- Jugendschutz, Jugendschutzbeauftragter
- Internet-Auktionen
- Domainsstreitigkeiten
- Provider-Beratung
- Web-Audits
- Spamming
- Kopieren oder Auswerten von Datenbanken
- Beratung der Webdesigner
- Fälle des „Traffic-Klauens“
- Rechtsgutachten zur korrekten Umsetzung neuer Ideen
- Software
- e-shopping
- Downloads und Filesharing
- Markenschutz
- Markenübertragung
- Domainverkauf
- Mehrwertdienste
Verträge und Lizenzen durch Anwälte prüfen lassen
Am Anfang einer Kooperation sollte immer ein guter geprüfter Vertrag stehen. Es gibt eigentlich nichts, was man im Multimedia- und Onlinebereich nicht vertraglich regeln kann. Lizenzen können vergeben, Markenrechte und Domains übertragen, Software- und Urheberrechte können vertraglich durch einen erfahrenen Anwalt geregelt werden. Viele teure Streitigkeiten können sich so schon von vornherein vermeiden lassen. Liegt schon ein Streit in der Luft, stehen wir Ihnen sowohl für die gerichtliche als auch für eine außergerichtliche Lösung bundesweit zur Verfügung.
Newsticker
OLG Düsseldorf: Verkaufsverbot in Deutschland für zwei Samsung-Tablet-Modelle
LG Köln: „Gütesiegel der Touristik“ ist für Verbraucher irreführend, wenn dabei lediglich Kundenmeinungen dargestellt werden.
BVerwG: Videoüberwachung der Hamburger Reeperbahn zulässig
LG München I: Kommentierte Auszüge aus Hitlers „Mein Kampf“ dürfen nicht an die Kioske

