Jugendschutz und Jugendschutzbeauftragter - Unsere Anwälte und Fachanwälte helfen
Das Angebot im Internet ist vielfältig und bei jugendgefährdenden Inhalten gibt es eine ganze Menge rechtlicher Fallstricke. Unsere Anwälte und Fachanwälte für IT-Recht sind mit den besonderen Rechtsproblemen in diesem Gebiet vertraut und beraten Sie gerne.
Spezielle Angebote - Spezielle Rechtsfragen an den Anwalt und Jugendschutzbeauftragten
Post-Ident-Verfahren mit Hardware-Dongle oder bloßer Check der Personalausweis-Nummer? Was darf ich vor der Alterskontrolle auf der Startseite (gerade noch) zeigen? Wie werden die AGB erstellt und wirksam einbezogen? Brauche ich zwingend einen Jugendschutzbeauftragten? Wo stelle ich meine Server auf? Diese und andere vor allem praktische Fragen beantworten wir Ihnen im Rahmen unserer Tätigkeit als Jugendschutzbeauftragter bzw. im Zusammenhang damit, falls Sie keinen brauchen.
Jugendschutzbeauftagter nötig? Abmahnungen und Einstweilige Verfügungen vermeiden!
Jugendschutzbeauftragter kann - ähnlich wie beim Datenschutzbeauftragten - auch einer Ihrer Mitarbeiter sein. Das Gesetz fordert etwas pauschal "Fachkunde" des Beauftragten. Durch die in den letzten Jahren verschärften Anforderungen in den neuen Gesetzen und den vagen Vorgaben der KJM ist es allerdings nicht leicht, hier eine klare Linie zu finden. Wegen des starken Bezugs zu rechtlichen Themen ist juristische Ausbildung daher dringend zu empfehlen.
In der Regel bieten wir unsere Tätigkeit gegen eine monatliche Pauschale an, die sich in erster Linie nach der Anzahl der Domains richtet, aber natürlich auch von der Menge der anfallenden Fragen und Veränderungen auf der Site abhängt. Zuvor wird eine Eingangsprüfung durchgeführt, die eventuellen Änderungsbedarf aufzeigt. Hierzu gehört in der Regel auch die Erstellung/Prüfung der AGB und eine "Testanmeldung", um das gesamte Verfahren als Probekunde kennenzulernen.
Selbstverständlich können Sie uns dann direkt als Ansprechpartner für Jugendschutzfragen auf Ihrer Site benennen.
Typische rechtliche Fragen rund um den Jugenschutz:- Ist für mein Angebot ein Jugenschutzbeauftragter notwendig oder sinnvoll?
- Strafbarkeit des Angebots und der Versendung bestimmter Produkte
- Alterverifikationssysteme
- Freiweillige Selbstkontrolle FSK
- Versand und Verkauf von Porno, Tabak, Alkohol
- Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
- Gestaltung des Online-Angebots
- Vermeidung von Strafbarkeit und Ordnungswidrigkeiten
- Jugendschutzgesetz
Unsere Anwälte und Fachanwälte für IT-Recht geben Rat
Wir sind mit den Rechtsproblemen rund um den Jugendschutz vertraut. Wenn Sie Hilfe brauchen, schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen uns an. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier. Über die Kosten unserer Beratungsleistungen klären wir Sie zu Beginn des Telefonats gerne auf oder teilen Ihnen diese per E-Mail auf Anfrage mit.
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