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Einstweilige Verfügung: Rechtsanwalt, Anwalt, Abmahnung

Abmahnung, Verfügung, Schutzschrift, Rechtsanwalt

Sie haben eine Einstweilige Verfügung erhalten oder wollen einen Anwalt mit der Erwirkung einer gerichtlichen Verfügung beauftragen?

Wir sind eine auf das Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Internetrecht sowie Medienrecht spezialisierte Kanzlei. Unsere Anwälte und Fachanwälte beraten Sie gerne rund um das Thema Einstweilige Verfügung.

Einstweilige Verfügung - was ist das?

Die Einstweilige Verfügung ist ein Eilverfahren, bei dem eine rasche Entscheidung der Richter, häufig innerhalb weniger Tage, herbeigeführt wird. Zumeist geht einer solchen richterlichen Verfügung eine Abmahnung voraus. Einstweilige Verfügungen kommen besonders häufig in folgenden Bereichen vor:

  • Wettbewerbsrecht
  • Unterlassungsansprüche
  • Markenrecht
  • Urheberrecht
  • Internetrecht / Onlinerecht
  • eBay-Recht
  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen
  • Beleidigungen und Verleumdungen im Internet und andere Medien
  • unzulässige Werbung der Konkurrenz
  • rechtswidrige Veröffentlichungen aller Art

Der Löwenanteil solcher Verfahren ist dabei auf eine Unterlassung gerichtet, zB eine bestimmte Werbe-Aussage nicht mehr zu treffen oder eine Domain nicht mehr für einen bestimmten Zweck zu nutzen. Unsere Anwälte und Fachanwälte für IT-beraten Sie gerne, wenn Sie eine Einstweilige Verfügung erhalten haben oder eine solche gegen eine Person oder eine Firma erwirken möchten. Wir sind bundesweit tätig.

Eilklage vor Gericht - mit Abmahnung und Verfügung vorgehen

Anträge auf Erlass einer Einstweiligen gehören ebenso zum Kerngebiet der bei uns tätigen Anwälte wie die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen eine solche Verfügung, zB. die Erhebung eines Widerspruchs. Wichtiges Element des Antrags ist in der Regel eine eidesstattliche Versicherung des Antragstellers, in der die wichtigsten Tatsachen des Falles aufgeführt werden. Wenn es gut läuft, wird die Verfügung ohne Federlesen vom Gericht erlassen, und zwar ohne dass der Gegner beteiligt wird! Hat das Gericht Zweifel – oder handelt es sich um ein heißes Eisen (prominente Parteien, große wirtschaftliche Bedeutung, komplizierte Rechtslage) – wird ein Verhandlungstermin bestimmt.

Droht eine Einstweilige Verfügung? Schutzmöglichkeiten bestehen!

Ist Ihnen eine Verfügung angedroht worden? Dann stehen die Möglichkeiten einer Schutzschrift oder - als Spiegelbild zur Verfügung - negativen Feststellungsklage offen. Fragen Sie uns vorher! Denn nach Erhalt einer einstweiligen Verfügung müssen Sie sich zwingend an die darin aufgeführten Verbote halten, ob sie zu Recht ergangen ist oder nicht. Deshalb sollten Sie unbedingt Rechtsrat einholen. Es gibt eine ganze Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten, die Sie nicht durch vorschnelles Handeln aus der Hand geben sollten. Dies kann sich insbesondere auf die mit dem Verfahren verbundenen Kosten auswirken.

Typische Einstweilige Verfügungen im Internet und den Neuen Medien

Typische Konstellationen, in denen Einstweilige Verfügungen eine wichtige Rolle zur schnellen Durchsetzung von Rechtspositionen spielen, sind:

  • Einstweilige Verfügung wegen Internetveröffentlichungen

  • Einstweilige wegen Presseveröffentlichungen

  • Unlautere Werbung

  • Einstweilge Verfügungen wegen Markenrechtsverstössen

  • Verfügungen wegen Domainnutzung

  • Urherrechtliche Einstweilige Verfügungen

  • Einstweilige Verfügungen gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Beleidigungen

  • Einstweilige Verfügungen gegen unzulässige eBay Bewertungen

  • Verfügungen wegen rechtswidriger AGBs, Widerrufsrecht, Preisangaben

  • Einstweilige Verfügungen zu AdWords, AdSense, Metatags, Keywords, Domains

  • Datenschutz und Jugendschutz

  • Unzulässiger Design- und Websiteklau

  • Foto und Bildernutzung

  • Unsere Anwälte und Fachanwälte geben Rat

    Wir sind mit Einstweiligen Verfügungen rund um das Internet und alle sonstigen Massenmedien vertraut. Wenn Sie Hilfe brauchen oder die Chancen einer Einstweiligen Verfügung prüfen lassen wollen, schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen uns an. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier. Über die Kosten unserer Beratungsleistungen klären wir Sie zu Beginn des Telefonats gerne auf oder teilen Ihnen diese per E-Mail auf Anfrage mit.

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