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...genießen in der Gunst des Verbrauchers ein hohes Ansehen und sind daher für die Kaufentscheidung häufig ein bedeutsamer Faktor. Es ist naheliegend, dass ein Unternehmer den Testsieg seines Produkts – etwa in einer Fachzeitschrift – in der Werbung herausstellen möchte. Doch auch hier gibt es zahlreiche rechtliche Fallstricke.

Irreführung und Hinweispflichten - wir beraten Sie sofort!

Die Grundregel lautet, dass die Werbung mit dem Testergebnis dem Verbraucher keinen unzutreffenden Eindruck vom Produkt vermitteln darf. Zu diesem Zweck hat die Rechtsprechung bestimmte Hinweispflichten herausgearbeitet: So ist etwa darauf zu achten, dass die genau Fundstelle des zitierten Testberichts vollständig und zutreffend angegeben wird. Gefährlich ist zudem auch die Werbung mit älteren Testberichten, da diese häufig aufgrund aktueller Marktentwicklungen nicht mehr aktuell sein werden. Existiert beispielsweise mittlerweile ein überlegenes neues Produkt, so kann der Hinweis auf einen Testsieg unter Umständen irreführend sein.

Kompetente Rechtsberatung durch spezialisierten Rechtsanwalt/Fachanwalt im Wettbewerbsrecht

Zur Problematik der Werbung mit Testergebnissen hat sich mittlerweile eine umfangreiche und schwer zu überschauende Kasuistik entwickelt. Auch hier behalten wir für Sie den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung im Auge und beraten Sie gern bei der rechtssicheren Ausgestaltung Ihres Onlineshops, von Werbeflyern oder sonstigen Angeboten.

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Testergebnis, Testergebnisse, Abmahnung, Testsieger, Fachanwalt, einstweilige Verfügung, UWG, Werbung




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