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Verlagsrecht

Im Bereich des Medienrechts ist das Verlagsrecht Teil der urheberrechtlichen Nutzungsrechte. Es ist das Recht, ein Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten. Das Verlagsrecht betrifft grundsätzlich Werke der Literatur und der Tonkunst. Es regelt insbesondere wichtige Aspekte des Urheberrechts, zum Beispiel das Vervielfältigungsrecht und das Verbreitungsrecht durch Einräumung von Lizenzen oder diverser Nutzungsrechte sowie die Vergütung von Autoren.

Verlagsrecht im Internet

Gerade das Internet bereitet Autoren und Verlegern zunehmend Probleme, da hier Urheberrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind. Es wird zunehmend schwieriger, derartigen Urheberrechtsverletzungen im Internet wirkungsvoll zu begegnen. Auf der anderen Seite bieten die neuen Medien natürlich vielfältige positive Möglichkeiten, Werke zu verbreiten. Das Verlagsrecht und das Internetrecht bzw. das Medienrecht stehen

Verlagsrecht: Beratungsfelder

Im Verlagsrecht sind unter anderem folgende Bereiche relevant:

  • Schutz von Werken, Urheberrecht
  • Nutzungsrechte, insbesondere Vervielfältigungsrechte und Verbreitungsrechte
  • Leistungsschutzrechte
  • Buchpreisbindung
  • Persönlichkeitsrecht des Urhebers
  • Vertragsgestaltung für Autoren und Verlage
  • Lizenzverträge
  • Filmrecht, Drehbuchverträge
  • Markenrecht
  • Werktitelschutz

Verlagsrecht: Beratung vom Anwalt

Wir beraten sowohl Autoren als auch Verlage im Verlagsrecht, sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch bei der Geltendmachung von Rechten und der Abwehr geltend gemachter Ansprüche, beispielsweise durch Abmahnungen (Link) oder einstweilige Verfügungen (Link).