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Zur Gewährleistung von Rechtsschutz im Urheberrecht steht ein umfangreiches Repertoire von Maßnahmen zur Verfügung.

Rechtsschutz im Urheberrecht: Abmahnung

Effektives Mittel ist die sofortige Abmahnung des Urheberrechtsverstoßes. So wird einerseits dafür gesorgt, dass der Verletzer sich unter Androhung einer Vertragsstrafe verpflichtet, das Werk nicht mehr anRechtsanwalt, Düsseldorf, Urheberrecht, Medienrecht, Anwalt,  Internetrechtzubieten und andererseits wird der Kommunikationsfluss in Gang gesetzt, dass das Angebot der Datei oder des Werkes unangenehme Kosten auslöst. Wir können deshalb nur raten, dass Sie den Diebstahl Ihrer Werke möglichst schnell verfolgen. Nur so können Sie sicher sein, dass keine unüberschaubare Verbreitung ohne Ihre "Beteiligung" stattfindet. Hält sich der Rechtsverletzer dennoch nicht an den Inhalt einer abgegebenen Unterlassugnserklärung, so besteht die Möglichkeit, von diesem eine Vertragsstrafe einzufordern, die auch gerichtlich eingeklagt werden kann.

Einstweilige Verfügung und Unterlassungsklage

Verpflichtet sich der Rechtsverletzer nach erfolgter Abmahnung nicht freiwillig, das beanstandete Verhalten freiwillig einzustellen, so besteht im Anschluss die Möglichkeit, das rechtswidrige Verhalten im Eilrechtsschutz im Wege der einstweiligen Verfügung oder durch Erhebung einer Unterlassungsklage gerichtlich verbieten zu lassen. Verstößt der Rechtsverletzer dennoch gegen das gerichtliche Verbot, so können ihm im Anschluss - teilweise empfindliche Strafen - im Rahmen von Ordnungsmitteln auferlegt werden.

Schadensersatz

Neben den bedeutsamsten Anspruch auf Unterlassung besteht daneben auch regelmäßig ein Anspruch des Urhebers bzw. Inhabers von Verwertungsrechten und Nutzungsrechten auf Schadensersatz gegen den Verletzer. Hintergrund ist zum einen der Aufwand, insbesondere in finanzieller Hinsicht, den der Rechteinhaber in die Erstellung seines Werkes investiert hat, zum anderen sollen die Kosten, die der Rechtsverletzer sich durch die unerlaubte Nutzung, Vervielfältigung eines Werkes erspart hat, natürlich im Verhältnis zum Rechteinhaber ausgeglichen werden.

Auskunft

Zur Berechnung von Schadensersatzansprüchen dient der Auskunftsanspruch im Urheberrecht. Der Verletzer von Rechten Dritter muss angeben, in welchem Umfang Werke genutzt oder ggf. sogar an weitere Personen überlassen wurden. Auch die Herkunft des Werkes spielt hier eine Rolle, da auch ein Verletzer von Urheberrechten das Werk schon von einer weiteren Person bekommen haben kann, sodass ggf. auch diese sodann in Anspruch zu nehmen ist.

Urheberrecht: Rechtsschutzversicherungen

Im Rahmen urheberrechtlicher Mandaten werden wir oft gefragt, ob Rechtsschutzversicherungen für die Anwaltskosten aufkommen. Dies hängt jeweils von den entsprechenden Versicherungsverträgen ab. Wir beraten Sie hier gerne und stellen ggf. eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.

Rechtsschutz im Urheberrecht: Ihr Anwalt hilft

Wir helfen Ihnen bei der effektiven und schnellen Durchsetzung Ihrer Urheberrechte und beraten Sie selbstverständlich auch bei der Auswahl des geeigneten Rechtsmittels. Sprechen Sie uns gerne an!

 


Themen dieser Seite:

Rechtsschutz, Urheberrecht, Anwalt, Abmahnung, einstweilige Verfügung, Rechtsanwalt, Auskunft, Schadensersatz, Urheberrechtsverletzung, Unterlassung, Fachanwalt, Lizenzgebühr, Vertragsstrafe, Ordnungsmittel




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