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gerade eine Castingshow gewonnen? Sie starten mit Ihrer Band richtig durch? Sie betreiben ein erfolgreiches Label?
Die vertraglichen Beziehungen im Musikrecht sind nahezu unüberschaubar. Egal ob es nun um den Plattenvertrag, also den Vertrag mit der Plattenfirma geht, oder um einen Managementvertrag bzw. Managervertrag - in allen diesen Vertragsfragen stehen wir Ihnen gerne mit unseren Anwälten im Musikrecht zur Verfügung.
Verträge mit Musiklabels und Produzenten
Wenn ein Künstler im Musikrecht einen Vertrag mit einem Produzenten oder einem Label schließt, geht es immer um die Einräumung von Rechten oder einer Lizenz. Dabei geht es zunächst um die Musikaufnahmen selbst.
Häufig anzutreffende Vertragstypen sind der Musikverlagsvertrag, der Künstlervertrag oder der Bandübernahmevertrag. Bei Liveauftritten ist ein Gastspielvertrag mit dem jeweiligen Veranstalter des Konzerts oder der Tour relevant.
Typische Verträge im Musikrecht
Daneben schließen Musiklabels und Produzenten ihrerseits Verträge mit Plattenfirmen. Hier geht es oft um Verlagsrechte, den Produzentenvertrag, den Editionsvertrag oder die Einräumung einer Lizenz.
Typische Verträge im Musikrecht sind daher:
- Plattenvertrag
- Bandübernahmevertrag
- Künstlervertrag
- Managementvertrag
- Produzentenvertrag
- Editionsvertrag
GEMA und GVL: Teil des Musikrechts
Durch die Arbeit der Verwertungsgesellschaften, namentlich der GEMA und der GVL treten hier weitere Parteien in Erscheinung, die bei Vertragsgestaltung und Auswertung von Musik in die Überlegungen mit einbezogen werden müssen.
Diese Verträge sind im Musikrecht ebenfalls unverzichtbar.
Ihre Anwälte im Musikrecht
Sei es als Künstler, als Musiklabel oder als Produzent - wir stehen Ihnen hier gerne zur Verfügung. Wenn Sie Hilfe brauchen, schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen uns an. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier. Über die Kosten unserer Beratungsleistungen klären wir Sie zu Beginn des Telefonats gerne auf oder teilen Ihnen diese per E-Mail auf Anfrage mit.
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