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Ein besonderes Spezialgebiet, welches durch die technischen Möglichkeiten des Internets große Bedeutung gewonnen hat, ist der urheberrechtliche Schutz einer Datenbank. Das Urheberrecht gewährt einen besonderen Schutz von Datenbanken gegen Nachahmung und elektronisches Auslesen. Dieser Schutz besteht unabhängig davon, ob die gesammelten Daten selbst dem Schutz des Urheberrechts unterfallen. Hintergrund des Datenbanks
chutzes ist insbesondere, dass das Erstellen einer Datenbank regelmäßig mit Zeit- und vor allem Kostenaufwand verbunden ist.
Datenbankschutz: Bereiche
Das Datenbankrecht schützt den Urheber einer Datenbank und die von ihm diesbezüglich geleisteten Investitionen. In letzter Zeit ergingen mehrere Urteile zum urheberrechtlichen Schutz von Internet-Datenbanken, insbesondere auch angesichts des Phänomens des Screen Scraping.
Beispiele für den Datenbankschutz finden sich in den Bereichen:
- Bewertungsdatenbanken
- Preisvergleichsdatenbanken
- Produktdatenbanken
- Klassische Datenbanken
- Wetterdatenbanken
- Börsen-/Bankdatenbanken
- Literaturdatenbanken
- Tarifdatenbanken
Datenbankschutz: Schranken
Der Ersteller einer Datenbank erfährt allerdings auch keinen ausnahmslosen Schutz. So gibt es zahlreiche Konstellationen, in denen das Kopieren einer fremden Datenbank zulässig ist. So ist die Übernahme von Daten aus einer fremden Datenbank dann unzulässig, wenn ein wesentlicher Teil betroffen ist, wobei dieser Begriff natürlich alles andere als konkret bestimmt und daher jeweils im Lichte des Einzelfalls zu betrachten ist. Die Übernahme fremder Daten kann beispielsweise auch erlaubt sein, wenn ein wissenschaftliches Interesse besteht. Aber auch hier muss dieses Interesse natürlich anhand des konkreten Falles beurteilt werden. Lassen Sie sich also bei Zweifeln anwaltlich beraten. Wir helfen gerne!
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