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Das Urheberrecht dient dem Schutz geistigen Eigentums. Der Urheber hat das Recht, über die Nutzung seines Werkes zu entscheiden und Lizenzen für die Nutzung durch Dritte zu erteilen. Der Inhaber von Rechten an einem durch das Urheberrecht geschützten
Werk hat ebenso die Befugnis, eine rechtswidrige Nutzung durch Dritte zu unterbinden. Hier stehen zum Beispiel die Instrumente der Abmahnung, der einstweiligen Verfügung oder der Unterlassungsklage zur Verfügung. Ebenso kann bei Verletzung des Urheberrechts Schadensersatz, unter anderem in Form von Lizenzgebühren geltend gemacht werden. Beim Rechtsschutz im Urheberrecht ist allerdings je nach Rechtsbehelf die Durchsetzung der Ansprüche, die das Urheberrecht gewährt, durch einen Rechtsanwalt erforderlich.
Urheberrecht im Internet
Gerade im Zeitalter des Internet erlangt das Urheberrecht eine immer wichtigere Rolle. Die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet findet in sehr großen Dimensionen statt, wobei die Rechte des Urhebers oft nicht allzu ernst genommen werden. Es ist deutlich einfach geworden, Kopien urheberrechtlich geschützter Werke zu erstellen. Es ist ein Leichtes, Fotos oder Texte im Internet zu kopieren und zu verbreiten. Das Urheberrecht an Fotos wird oft nicht allzu ernst genommen, beispielsweise auf der Internet-Plattform ebay. Aber auch das Urheberrecht an Musik wird durch digital erstellte Kopien massenhaft verletzt. Zwar ist nicht jede Kopie rechtswidrig, jedoch gerade das – oft illegale Anbieten vom Musik in Tauschbörsen, das sog. Filesharing, ist ein großes Thema in der anwaltlichen Beratung.
Rechtsverletzungen am Urheberrecht – oft mit Bezug zum Internet – liegen nicht immer auf der Hand. Oft ist es für den Rechteinhaber nicht einfach festzustellen, ob und im welchem Umfang Urheberrechte verletzt werden. Und auch der Nutzer urheberrechtlich geschützter Werke weiß oft nicht, ob eine Nutzung erlaubt ist oder verboten.
Wichtige Werke im Urheberrecht
Das Urheberrecht spielt bei folgenden Werken regelmäßig eine bedeutende Rolle:
- Bilder und Fotos
- Filme und Serien
- Texte und Sprachwerke
- Musik
- Software, Computer-Programme, Computerspiele, Videospiele, aber auch (Brett-)Spiele
- Stadtpläne, Karten, Zeichnungen
- Datenbanken
- Werbung, Werbeslogans
- Programmierungen, Codes
- Urheberrechtsschutz von Webseiten
- Designs
Verträge im Urheberrecht
Sofern der Urheber für seine Leistung honoriert werden möchte, muss das Werk in der Regel vertrieben werden. Dies kann der Urheber regelmäßig nicht alleine realisieren, sodass die Verwertung von Rechten durch spezialisierte Unternehmen, wie Plattenfirmen, Filmgesellschaften, Verlage, Softwarefirmen oder Fotodatenbanken.
Oft sind sich die Vertragspartner in urheberrechtlichen Fällen auch gar nicht darüber im Klaren, welche Rechte wie rechtlich verbindlich vergeben werden können. Die beste Sicherheit bietet immer noch ein guter Vertrag. Wichtige typische Verträge aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts sind:
- Lizenzvertrag
- Nutzungsvertrag / AGB / Nutzungsbedingungen
- Verwertungsvertrag
- Domainvertrag
- Verlagsvertrag
- Autorenvertrag
Die Leistungen unserer Kanzlei im Urheberrecht
Unsere auf das Urheberecht spezialisierten Rechtsanwälte beraten Sie in allen Fragen des Urheberrechts. Sei es nun die Frage, ob ein Werk dem Schutz des Urheberrechts unterfällt oder die Prüfung vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen und deren Unterbindung. Genauso prüfen wir für Sie, ob Sie möglicherweise ein Urheberrecht verletzt haben und ob etwaig gegen Sie geltend gemachte Ansprüche, beispielsweise auf Unterlassung oder Schadensersatz berechtigt sind. Selbstverständlich beraten wir Sie auch beim Entwurf und dem Abschluss von Verträgen, die die Entwicklung oder Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke zum Gegenstand haben.
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