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The new gTLD Programm

Die neuen gTLDs (new gTLDs) kommen

Die ICANN, die für die Koordination der Vergabe von Domainnamen zuständige Stelle hatte im Juni diesen Jahres die finale Fassung ihres Applicant-Guide Books veröffentlicht. Hierin finden sich die Ausschreibungsregeln für die Registrierung der neuen generischen Top-Level-Domains, sogenannte gTLD („New gTLDs“). Hierin ist ein feststehender Zeitplan vorgestellt worden, der wie folgt aussieht:

  • 12. Januar 2012: Beginn der ersten Bewerbungsphase
  • 02. April 2012: Ende der ersten Bewerbungsphase

Die Entscheidung der ICANN, das Feld freizumachen für ein vollkommen neuartiges Domainnamensystem wird zu Recht als historische Entscheidung betrachtet. Der endgültigen Entscheidung ging ein langwieriger Prozess mit Diskussionen aller Beteiligten der globalen Internetcommunity voraus. In Zukunft wird es möglich sein, neben den bisher üblichen Domainnamen, wie beispielsweise „.de“ oder „.fr“ – die für die jeweilige Länderbezeichnung stehen – oder den Sonderdomains wie beispielsweise „.com“, „.org“, „.info“ oder „.biz“, Markennamen, Städte- und Gemeindenamen sowie sogar generische Begriffe zu verwenden. Das Besondere daran ist, dass es sich bei diesen neuen Domainendungen um die sogenannten Top-Level-Domain (TLD) handelt. Derjenige, der eine solche Top-Level-Domain registrieren möchte, fungiert in Zukunft entsprechend beispielsweise der deutschen Denic als Registrar für diese Top-Level-Domain.

Es wird also in Zukunft beispielsweise für Markeninhaber möglich sein, die eigene Marke oder den Geschäftsinhalt als Top-Level-Domain zu führen. Hieraus ergeben sich für das entsprechende Unternehmen zahlreiche Möglichkeiten, deren Beschreibung den Rahmen dieser Information sprengen würde. Die Kreativität der Industrie ist insoweit gefordert.

Was wir für Sie leisten

Unsere Kanzlei hat es sich zur Aufgabe gemacht, Interessenten und Bewerber für eine solche gTLD ein umfassendes Serviceangebot zur Verfügung zu stellen, damit wir Sie beim gesamten Bewerbungs- und Durchführungsprozedere beraten und begleiten können. Wir arbeiten daher mit namhaften Providern und IT-Dienstleistern zusammen, was uns in die Lage versetzt, Sie nicht nur rechtlich, sondern auch in technischer Hinsicht umfassend zu betreuen. 
Unser Angebot umfasst unter anderem:

  • Prüfung und Erstellung der Bewerbungsunterlagen,
  • Durchführung des Bewerbungsverfahrens,
  • Beratung und Begleitung auch nach erfolgreicher Anmeldung/ umfassende Projektbetreuung,
  • Konzeption und Ausarbeitung sämtlicher Vertragswerke und Regelwerke von Vergabe- und Streitbeilegungsverfahren,
  • Beratung in technischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten bezüglich der Bewerbung um Ihre gTLD,
  • Die Beratung und Vermittlung der technischen Durchführung,
  • selbstverständlich auch die Beratung und Vertretung sowohl im Falle von

Einsprüchen gegen Ihren Registrierungsantrag, als auch was den Schutz Ihrer eigenen Schutzrechte angeht, die potentiell von Dritten beantragt werden könnten,
Nachfolgend haben wir schon einmal einen Überblick über den Ablauf des Verfahrens zusammengestellt:
Antragsberechtigte (Eligibility requirement)
Antragsberechtigt für die neuen gTLDs sind sowohl Unternehmen, als auch Organisationen, Institutionen oder Gebietskörperschaften, sprich Städte und Gemeinden, die in den Augen der ICANN von „gutem Ansehen“ sind. Nicht Antragsberechtigt sind Privatpersonen oder Einzelunternehmer. Der Nachweis des „guten Ansehens“ kann durch offizielle Registerauszüge oder durch eine notarielle Erklärung geführt werden. Die ICANN behält sich weiterhin vor, dass wenn Strafverfahren gegen die Antragssteller sowie deren Führungskräfte innerhalb der letzten zehn Jahre anhängig waren beziehungsweise diese wegen einer Straftat verurteilt wurden, von dem Bewerbungsverfahren auszuschließen.

Die Zuteilung der neuen generischen Top-Level-Domains erfolgt nach dem bekannten Grundsatz „First come, first served“. Dies bedeutet, dass eine Top-Level-Domain, die bereits im ersten Bewerbungsverfahren vergeben wurde, in einem zweiten Bewerbungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann, sofern hier nicht eventuell Schutzrechte Dritter verletzt wurden. 

Ablauf des Bewerbungsverfahrens

Für die erste Bewerbungsrunde hat die ICANN den Zeitraum vom 12. Januar bis zum 12. April 2012 definiert. Dabei hat sie angekündigt, dass nach dem Abschluss des ersten Bewerbungsverfahrens noch weitere Bewerbungsrunden folgen werden. Die Einreichung der Bewerbungsunterlagen ist geknüpft an einen etwa fünfzig Fragen umfassenden Fragenkatalog, in dem die wesentlichen Daten des Antragsstellers, des Nutzungskonzeptes und die Architektur und den Betrieb des geplanten Registry-Systems abgefragt werden. Darauf folgt ein Evaluierungsprozess der Bewerbungen durch die ICANN. Dies folgt einem festgelegten Verfahren, in dem geprüft wird, ob die technischen und finanziellen Voraussetzungen zum Betrieb einer Top-Level-Domain-Registry erfüllt werden können. 

Dispute Resolution Procedures

Innerhalb von einer Frist von neunzig Tagen, nachdem die einzelnen Bewerbungen in einem Bericht der ICANN veröffentlicht wurden, haben Dritte die Möglichkeit, Beschwerden gegen die Zuteilung einer bestimmten gTLD an einen Bewerber einzureichen. Die Klärung der Beschwerdefragen erfolgt dann im Wege eines Dispute Resolution Verfahrens im Wege außergerichtlicher Streitbeilegungsversuche. Einsprüche können zum Einen wegen der Wahrscheinlichkeit von Verwechslungen von beantragten gTLDs geführt werden, oder wegen der befürchteten Verletzung von Rechten Dritter, oder aber wegen der Wahrscheinlichkeit der Beeinträchtigung einer anerkannten „Community“, die mit einer beantragten gTLD assoziiert wird. Hierunter können zum Beispiel Städte- oder Gemeindenamen fallen.

Als Institutionen für die Durchführung dieser Streitbeilegungsverfahren kommen nach den Regeln des ICANN Applicant-Guide Books mehrere internationale Organisationen in Betracht, deren Zuständigkeit sich je nach Inhalt des Beschwerdeverfahrens richtet.

Nach dem Bewerbungsverfahren

Zum Ende des erfolgreichen Bewerbungsverfahrens stehen die Delegierung der Top-Level-Domain an den Antragssteller und der Abschluss eines Registry-Vertrags mit der ICANN. Hiernach muss sich der Antragssteller innerhalb von zwölf Monaten nach der erfolgten Zuteilung den Betrieb der Top-Level-Domain aufnehmen. Die Vertragslaufzeit für die Verwaltung der Top-Level-Domain beträgt zunächst zehn Jahre mit einer Option auf weitere Verlängerung.

Die Kosten im Überblick

Die Bewerbungsgebühren für die Einreichung der Bewerbung und die Evaluierung der gTLD durch die ICANN liegt derzeit bei 185.000,00 US-$. Selbstverständlich ist der fristgerechte Eingang der Zahlung die Voraussetzung für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren und an der weiteren Prüfung des Antragsstellers durch die ICANN. Laut ICANN kann die Gebühr teilweise zurückerstattet werden, wenn ein Registrierungsantrag vor Beendigung des Bewerbungsverfahrens zurückgenommen wird. 
Die jährlich an die ICANN zu entrichtenden Gebühren betragen entweder 75.000,00 US-$, oder sofern dieser Betrag höher ist, 5 % der Einnahmen aus den Domainregistrierungen.

Übrigens:

Die Digitale Stadt Düsseldorf erneut zu Gast bei Terhaag & Partner

Wir begrüßen am 3. November 2011 ab 19 Uhr erneut die Digitale Stadt in unseren Kanzleiräumen. Nach dem durchschlagenden Erfolg unserer ersten kooperationsveranstaltung mit dem Digitalen Netzwerk in Düsseldorf tragen unsere Rechtsanwälte Dr. Volker Herrmann und Dr. Philip Lüghausen zum Thema new gTLDs vor.

Wir freuen uns auf einen spannenden und informativen Abend mit interessierten Gästen.