×

Rückruf vereinbaren

Ihre Nachricht an uns

Startseite
/
Expertise
/
Telekommunikationsrecht

Netzbetreiber, Mehrwertdienste, 0900-Nummern: Ihre Anwälte für TK-Recht

Ob Anbieter von Mehrwertdiensten oder Netzbetreiber - unsere Anwälte und Fachanwälte im TK-Recht stehen Ihnen selbstverständlich auch im Bereich des Telekommunikationsrechts zur Verfügung.

Wir prüfen Ihre innovativen Telekommunikationskonzepte auf Vereinbarkeit mit dem deutschen und europäischen Wettbewerbsrecht und selbstverständlich auch den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes, also dem TK-Recht.

Hierbei legen wir ein besonderes Augenmerk auf den zu beachtenden Verbraucherschutz wie etwa bei der Transparenz von Preisangaben und Preisansagen.

Werbekampagnen, Dialer und Webseiten, in denen Mehrwertdiensterufnummern beworben werden prüfen wir selbstverständlich auch auf Vereinbarkeit mit geltendem Wettbewerbsrecht. Insbesondere prüfen wir, ob hier nicht ein unzulässiges Cold Calling vorliegt. Auch bei R-Gesprächen prüfen wir die rechtliche Zulässigkeit.

Ein besonderes Augenmerk richten wir natürlich auch auf das Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung. Hierzu haben wir bereits mehrere Beiträge für Sie vorbereitet:

Beiträge unserer Rechtsanwälte:

Eine Themenseite zu diesem Komplex finden Sie hier.

Wir prüfen darüber hinaus insbesondere folgende Fallgestaltungen:

  • 0900-Nummern
  • Mehrwertdienste
  • Dialer
  • Cold Calling
  • R-Gespräche

Regulierungsbehörde, Bundesnetzagentur: Unsere Anwälte helfen

Gegenüber der Regulierungsbehörde, der Bundesnetzagentur (BNetzA) fungieren wir gerne als Zustellungsbevollmächtigter - etwa bei der Beantragung von 0900-Rufnummern bei einem Firmensitz im Ausland.

Auch im Widerspruchsverfahren und verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz wie insbesondere der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen Bescheide wie Abschaltungsanordnungen oder Inkassoverbote der Bundesnetzagentur unterstützen wir Sie gerne. Auch bei Bußgeldbescheiden sind wir Ihnen behilflich.

Wir helfen Ihnen also in folgenden Fällen:

  • Regulierungsbehörde
  • Bundesnetzagentur
  • Abschaltungsanordnung
  • Inkassoverbot
  • Verwaltungsverfahren
  • Zustellungsbevollmächtigter

Verträge im TK-Recht: Ein Fall für unsere Anwälte 

Bei der Vertragsgestaltung im Telekommunikationsrecht oder TK-Recht, etwa der Kooperation mit Content-Anbietern oder Plattformbetreibern stehen wir natürlich ebenfalls gerne zur Verfügung.

Wenn Sie Hilfe benötigen, schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen uns an. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier. Über die Kosten unserer Beratungsleistungen klären wir Sie zu Beginn des Telefonats gerne auf oder teilen Ihnen diese per E-Mail auf Anfrage mit.

Hier geht es zu unserer Startseite mit zahlreichen weiteren Informationen über aktuelle Entwicklungen, Urteile und unsere Anwälte. Daneben halten wir eine umfangreiche Urteilssammlung im Telekommunikationsrecht für Sie bereit.