Terhaag & Partner Rechtsanwälte
Rechtsberatung durch spezialisierten Rechtsanwalt / Fachanwalt sofort: 0211 16888600

Das könnte Sie auch interessieren:
Mittwoch, 11.01.2012 |
BGH: Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung von Promibildern Die Karlsruher Richter hatten über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Foto von ... |
Dienstag, 27.09.2011 |
Zur Bestimmtheit von abzugebenden Unterlassungserklärungen Die Frankfurter Richter hatten über einen Fall zu entscheiden, in dem es um die ... |
Mittwoch, 24.08.2011 |
Geldentschädigung bei schwerem Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht? Das Landgericht Köln hatte sich kürzlich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob ... |
Was sind Telemedien?
Telemedien sind elektronische Informations- und Kommunikationsdienste. Hierzu gehören nahezu sämtliche Angebote im Internet: Online-Shops, Auktionsplattformen wie ebay, Blogs, Netzwerke oder Informationsdienste. Auch Internetradio kann unter bestimmten Umständen als Telemedium einzuordnen sein.
Das Telemedienrecht regelt vielfältige Gesichtspunkte wie Haftungsfragen für rechtswidrige Inhalte, Datenschutz beim Betrieb von Telemediendiensten oder auch allgemeine Informationspflichten für Betreiber.
Lassen Sie sich vom Anwalt beraten!
Wir bieten Ihnen qualifizierte anwaltliche Beratung in der ganzen Breite des Telemedienrechts. So gehört zu unseren Tätigkeiten beispielsweise die rechtssichere Gestaltung von Internetauftritten jeder Art wie auch die Beratung bei Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen wegen rechtswidriger Inhalte.
Newsticker
Zur markenrechtlichen Haftung von Domainparkinganbietern
Rote Karte vom OLG Köln für Betreiber von Tippfehlerdomains
DigiSpecial III bei Terhaag & Partner: Der richtige Umgang mit Facebook & Co, insb. aus Arbeitgebersicht
Wem gehören die Früchte der Arbeit - Der Streit um die kreativen Leistungen der Mitarbeiter


