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Werbung DVB-T Webradio Internetradio Rechtsanwalt BeratungRundfunkrecht als Teil des Medienrechts regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Rundfunk.

Rundfunkstaatsvertrag

Rundfunkrecht erfordert einheitliche Regelungen. Aus diesem Grund gibt es den Rundfunkstaatsvertrag, ein Staatsvertrag zwischen den Bundesländern, welcher einheitliche Regelungen für das Rundfunkrecht schafft. Neben Reglungen zum Rundfunkrecht ist das Telemedienrecht weiterer Regelungsgegenstand.
Der Rundfunkstaatsvertrag schafft u.a. Regelungen zu folgenden Bereichen:

• Bestehen von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk
• Werbung im Rundfunk
• Konzentration des Rundfunks
• Einführung und Nutzung verschiedener Verfahren zur Übertragung von Rundfunk, zum Beispiel DVB-T oder digitaler Rundfunk
• Einteilung von Sendern mit Vollprogramm und Spartenprogramm
• Telemedienrecht

Internetradio/Webradio

Die heutigen technischen Möglichkeiten des Internet bieten die Möglichkeit, ohne großen wirtschaftlichen Aufwand einen Radiosender im Internet zu betreiben. Das Webradio erfreut sich immer größerer Beliebtheit, insbesondere bei privaten Rundfunkanbietern. Hier gelten für die Zulassung meist nicht so strenge Anforderungen wie bei der Zulassung eines klassischen Radiosenders.
Das Medienrecht und das Rundfunkrecht geben die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zulassung und den Betrieb von Radio im Internet.

Webradio und Rundfunkrecht

Webradio, kann, muss aber nicht den Regeln des Rundfunkrechts unterfallen. Grundsätzlich bestehen für den Betreiber von Rundfunk zahlreiche Vorschriften, die einzuhalten sind, wie beispielsweise die Zulassungspflicht. Eine solche besteht für Webradio zwar meist nicht, jedoch unterliegt auch der Betreiber von Radio im Internet eventuell einer Anzeigepflicht für sein Webradio gegenüber der zuständigen Landesmedienanstalt. Besteht eine solche rundfunkrechtliche Anzeigepflicht, so müssen beim Betreiber verschiedene Voraussetzungen vorliegen, ansonsten kann der Betrieb des Webradios durch die zuständige Landesmedienanstalt untersagt werden.

Webradio: Wichtige Themen

Folgende Bereiche spielen unter anderem beim Betrieb von Radio im Internet eine Rolle:

  • Zulassungspflicht nach dem Rundfunkstaatsvertrag
  • Anzeigepflicht gegenüber der Landesmedienanstalt
  • Geltung aller Regeln des Rundfunkrechts für anzeigpflichtige Webradios
  • Untersagung des Betriebs von Webradio durch die Landesmedienanstalt
  • Nutzung von Musik aus dem Bestand der GEMA
  • Werbezeitbeschränkungen für Webradio
  • Dokumentation und Archivierung des Programms
  • Beachtung des Jugendschutzes
  • Beachtung journalistischer Grundsätze, Trennung von Werbung und Programm

Rundfunkrecht: Beratung vom Anwalt

Wir bieten Ihnen rechtliche Beratung durch einen hochspezialisierten Anwalt bei allen Fragen rund um das Rundfunkrecht und den privaten Rundfunk, von der Gründung eines eigenen Senders bis zur rechtlichen Absicherung und Prüfung des laufenden Programms sowie Einhaltung der durch Rundfunkrecht und Medienrecht vorgegebenen Regelungen. Natürlich beraten wir auch Betroffene, deren Rechte durch Rundfunkübertragungen verletzt werden.


Themen dieser Seite:

Anwalt, Medienrecht, Webradio, Stream, Presse, Recht, Webstream, Rundfunkstaatsvertrag, Hörfunk, Berichterstattung, Werbung, Werberecht, privater Rundfunk, GEZ, GEMA




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