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Die Ansprüche bei Rechtsverletzungen durch die Presse
Die Ansprüche im Presserecht und im Medienrecht sind meist auf Unterlassung, aber auch auf Schadensersatz, Schmerzensgeld bzw. Geldentschädigung oder Widerruf, Gegendarstellung oder Richtigstellung einer Äußerung gerichtet. Hier ist jeweils im Einzelfall zu überprüfen, welche Ansprüche im Presserecht Aussicht auf Erfolg haben. Denn es ist gut möglich, dass Ansprüche im Presserecht teilweise begründet sind, teilweise jedoch nicht. Daher sollte im Falle einer möglichen Rechtsverletzung durch Berichterstattung in den Medien stets eine Prüfung der sich daraus ergebenden rechtlichen Ansprüche erfolgen.
Nicht nur Promis sind Opfer...
Auch Unternehmen sind häufig von presserechlichen Äußerungen betroffen. Hier kann eine negative Berichterstattung der Presse oder in den sonstigen Medien verheerende Folgen mit sich ziehen, insbesondere bei Falschmeldungen. Daher gilt beispielsweise das grundrechtlich verankerte Allgemeine Persönlichkeitsrecht auch für Unternehmen, sodass diese sich direkt gegen eine negative Berichterstattung wehren können.
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