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In Zeiten des Internet halten viele Verlage, Zeitungen etc. Online-Archive mit Artikeln aus der Vergangenheit bereit. Dies macht es deutlich einfacher, solche Artikel ausfindig zu machen, was aus Sicht der Personen,Rechtsanwalt Urheberrecht Düsseldorf Anwalt Medienrecht über die berichtet wird, oftmals nicht wünschenswert ist. Insofern erfahren Online-Archive verstärkt Aufmerksamkeit im Presserecht, insbesondere, wenn es um die Löschung einzelner Artikel aus diesen Archiven geht.

Online-Archive: Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Das Bereithalten alter Presseberichte kann die Persönlichkeitsrechte Betroffener verletzen. Oftmals liegen die Vorfälle, über die seiner Zeit berichtet wurde, lange zurück und Betroffen - oftmals verurteilte Straftäter - haben ihre Strafe längst verbüßt undführen mittlerweile ein unbescholtenes Leben. Insofern liegt es im Interesse der Personen, nicht mehr mit ihrer Vergangenheit konfrontiert zu werden. So sollen zum Beispiel die neuen Nachbarn nicht unbedingt von den unrühmlichen Taten der Vergangenheit erfahren. Allerdings sind solche Persönlichkeitsrechtsverletzungen regelmäßig im Einzelfall zu prüfen, da hier beispielsweise das Informationsinteresse der Öffentlichkeit entgegensteht.

Online-Archive: Gefährdung der Resozialisierung

Weiteres Beratungsfeld bei Online-Archiven ist die bevorstehende Entlassung von Straftätern und die damit einhergehende Wiedereingliederung solcher Personen in die Gesellschaft. Dies kann natürlich durch einfaches Abrufen von entsprechender Pressebrichterstattung erschwert werden, wenn jemand immer noch als "Verbrecher" angestempelt wird, obwohl die Entlassung aus der Haft gleichbedeutend mit der Verbüßung der Haftstrafe und damit dem Recht, nun in Freiheit zu leben, einhergeht. Insofern sind entsprechende Presseartikel ggf. zu löschen, um dem Betroffenen eine ungehinderte Resozialisierung zu ermöglichen.

Online-Archive: Bildberichterstattung

Die Verfügbarkeit von Bildern Betroffener in Online-Archiven ist ein sehr bedeutsames Thema. Hier ist stets zu prüfen, ob nicht eine textliche Berichterstattung ausreichend ist, um ein etwaig bestehendes und überwiegendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit abzugelten oder ob zwingend der Text im Kontext einer bildlichen Darstellung des Betroffenen notwendig ist. Aber auch dies ist von der rechtlichen Bewertung des konkreten Falles zu bewerten.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Fachanwälte gerne zur Verfügung.

 

 


Themen dieser Seite:

Online-Archive, Löschung, Rechtsanwalt, Rechtsschutz, Bildberichterstattung, Presseberichterstattung, Untersagung, Anwalt, Resozialisierungsinteresse, Informationsinteresse, Verlag, Presserecht, Medienrecht




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