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Das Medienrecht ist ein sehr weitreichender Begriff, Regelungsgegenstände sind insbesondere Kommunikation und Information. Das Medienrecht findet seine Regelungen in zahlreichen Gesetzen.
Was ist Medienrecht?
Neben den klassischen Gebieten Rundfunk, Presse und Film gehören nunmehr auch die neuen Medien Internet und Multimedia zum Medienrecht. Hiermit eng verknüpft sind auch das Urheberrecht und das Markenrecht , welche im Medienbereich eine immer wichtiger werdende Rolle spielen.
Presserecht betrifft keinesfalls nur Prominente, sondern auch der „Normalbürger“ kann in den Fokus von Berichterstattung der Presse oder sonstigen Massenmedien kommen. Denn je medienwirksamer eine Story ist, desto interessanter wird selbstverständlich auch der „kleine Mann“ für die Presse. Als Beispiele können hier ein spektakuläres Verbrechen, dessen man unter Umständen beschuldigt wird, ein Aufsehen erregender Verkehrsunfall, oder auch die Bekanntschaft mit einer in der Öffentlichkeit stehenden Person genannt werden. Es gilt: Jeder kann von medialer Berichterstattung betroffen sein und jeder kann sich dagegen wehren.
So hilft Ihnen Ihr Anwalt
In der Regel dreht sich im Medienrecht viel um das sogenannte Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Grundsätzlich ist stets zu prüfen, ob eine Äußerung oder die Veröffentlichung eines Bildes zulässig war. Auf Seiten der Medien oder des Veröffentlichers ist die natürlich schon vor der Veröffentlichung sinnvoll, der Betroffene wird in der Regel erst nach Veröffentlichung Kenntnis erlangen und sich wehren wollen.
Wir beraten Sie hier in sämtlichen Stadien, also vor oder nach Veröffentlichung, sei es als Verbreiter oder als Betroffener. Von besonderer Bedeutung ist hier das Vorstadium des presserechtlichen Verfahrens. In der Regel wird derjenige, der in presserechtlicher Hinsicht unzulässige Inhalte veröffentlicht, vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung auf sein unzulässiges Verhalten hingewiesen. Dies geschieht durch die sogenannte Abmahnung , auf die je nach Sach- und Rechtslage mit der sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung oder Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung reagiert werden kann, um die Brisanz aus der Angelegenheit zu nehmen. Erhält man völlig unberechtigt eine Abmahnung wegen unzulässiger Veröffentlichungen oder bestehen zumindest berechtigte Zweifel an der Wirksamkeit der Abmahnung, so ist über die Einreichung einer sogenannten Schutzschrift beim zuständigen Gericht nachzudenken, um nicht Gefahr zu laufen, ohne vorherige mündliche Verhandlung eine einstweilige Verfügung zu kassieren. Die einstweilige Verfügung im ist nämlich oft zunächst die Konsequenz, wenn man auf die Abmahnung nicht reagiert.
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