Terhaag & Partner Rechtsanwälte
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Selbstverständlich kennen wir uns bestens mit dem deutschen Markenrecht aus; macht es doch den Großteil des täglichen Beratungsbedarfes aus.
Aber nichtsdestotrotz macht das Wirtschaftsleben gerade in vernetzten Märkten nicht vor Landesgrenzen halt. Anders verhält es sich aber mit dem deutschen Markenschutz. Dieser gilt nur in der Bundesrepublik.
Daher verstehen wir es als Selbstverständlichkeit, unser Leistungsangebot auch auf europäischer Ebene und darüber hinaus anzubieten.
Die Gemeinschaftsmarke - Schutz in 27 Ländern der EU auf einen Schlag
Sie brauchen eine Gemeinschaftsmarke? Kein Problem! Die EU-Gemeinschaftsmarke ermöglicht den Schutz Ihrer Marke mit einer Anmeldung in allen Ländern der Europäischen Union. Eine günstigere Möglichkeit zum Schutz Ihrer Marke in Europa gibt es nicht. Wir erledigen für Sie alle Formalitäten mit em EU-Markenamt (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, OAMI, HABM).
IR- Marke - internationaler Schutz weltweit
Sie suchen Markenschutz in den USA oder in anderen Ländern? Wir schützen Ihre Marke in vielen Länder der Welt. Dabei können wir Ihre Marke als IR-Marke in zahlreichen Ländern auch außerhalb Europas anmelden, ohne dass ein zusätzlicher Anwalt in dem jeweiligen Land genommen werden muss. Wir übernehmen für Sie den Schriftverkehr und erledigen alle Formalitäten mit den beteiligten Markenämtern (DPMA sowie das jeweilige ausländische Markenamt) und der WIPO in Genf.
Wir übernehmen für Sie alle gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten von der Markenanmeldung über die Abmahnung bis hin zur Verteidigung Ihrer Rechte auch auf internationalem Gebiet.
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