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Bevor Sie eine Marke anmelden wollen, sollten Sie zunächst eine Recherche anstellen, die Ihnen Klarheit darüber bringt, ob dieselbe Marke oder eine ähnliche – und damit verwechslungsfähige – Marke schon existiert.
Zuerst: Recherche älterer Marken und Rechte
Hierfür bietet sich erst einmal die Suche im Markenregister an, das beim Deutschen Patent- und Markenamt in München geführt wird. Da schon bei der Recherche ganz diverse Besonderheiten zu beachten sind, sollten Sie schon in diesem frühen Stadium die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen. Es ist nämlich nicht immer leicht, Verwechslungsgefahr mit anderen Marken zu identifizieren und auf eine sichere Art und Weise zu umgehen. Dabei ist ganz besonders zu bedenken, dass derzeit etwa 1,5 Mio. Marken in das deutsche Register eingetragen sind.
Unsere Leistungen: Markenrechere durch unsere Anwälte und Fachanwälte
Unsere Anwälte und Fachanwälte prüfen Ihre Marke auf Verwechslungsgefahr, Unterscheidungskraft und Erschöpfung einer Marke und helfen gerne bei der Beurteilung, ob ein Verstoß gegen Ihr eigenes Markenrecht vorliegt. Und natürlich stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte bei einer Abmahnung oder einstweiligen Verfügung im Markenrecht ebenfalls gerne zur Seite.
Unsere Leistungen rund um Ihre Marke für Sie im Überblick:
- Prüfen der Ähnlichkeit und Verwechslungsgefahr
- Prüfen der Unterscheidungskraft
- Prüfen der Erschöpfung
- Beurteilung des Streitwerts
- Abmahnung
- Einstweilige Verfügung
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