Terhaag & Partner Rechtsanwälte
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Marken anmlelden: Das können wir für Sie tun:
Zu unseren Tätigkeiten für Sie zählt natürlich auch die Anmeldung Ihrer Marke bei den dafür zuständigen Stellen. Welche Stelle genau für die Entgegennahme Ihrer Markenanmeldung nun zuständig ist, richtet sich im Wesentlichen danach, für welches Gebiet Sie ihre Marke schützen lassen möchten. In Deutschland ist es das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und für eine europäische Marke (Gemeinschaftsmarke) ist das dass Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt mit Sitz in Alicante. Unsere Rechtsanwälte sind selbstverständlich auch dazu qualifiziert, Ihre markenrechtliche Angelegenheit (und nicht nur die Markenanmeldung) auf europäischer Ebene ganz in Ihrem Sinne zu bearbeiten.
Markenanmeldung - Ihre Marke und Ihren Namen schützen
Das Markenanmeldeverfahren – national oder international – ist ein förmliches Verwaltungsverfahren. Das deutsche Verfahren hat das seine Grundlage im MarkenG. Das Markenamt prüft nach dem Eingang der Anmeldung die angemeldete Marke auf ihre Schutzfähigkeit. Hierbei prüft das Amt insbesondere eine ausreichende Unterscheidungskraft bzw. die von der Marke ausgehende Verwechslungsgefahr mit älteren Marken. Beschreibende Angaben sind beispielsweise nicht schutzfähig, weil ihnen jegliche Unterscheidungskraft fehlt und sie dem allgemeinen Gebrauch erhalten bleiben müssen. Die Marken „No. 1 Choclate“ für Schokolade oder „fangfrisch” für Fisch ist daher nicht schutzfähig.
Die Prüfung orientiert sich dabei daran, für welche Klassen eine Marke eingetragen werden soll, also für welche Produkte und welche Dienstleistungen die Marke verwendet werden soll. Sie sagen uns, wofür Sie die Marke nutzen wollen und wir erstellen sodann für Sie das passende Klassenverzeichnis für die Markenanmeldung.
Unsere Anwälte helfen Ihnen bei der Markenanmeldung
Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung bei der Anmeldung von Marken und die jeweils richtige Strategie. Außerdem überprüfen wir Ihr Markenvorhaben auf Ihren Wunsch hin gerne auf seine Eintragbarkeit in das Markenregister. Sprechen Sie uns einfach an, wir helfen gerne weiter.
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