Terhaag & Partner Rechtsanwälte
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Ein einprägsamer und griffiger Domain-Name ist regelmäßig eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen für neue Internetprojekte überhaupt. Eine freie Domain ist schnell gesichert. Doch die Fülle der rechtlichen Fallstricke ist im Domainrecht immens. So ist etwa zu beachten, dass der Domainname keine Rechte Dritter, insbesondere fremde Marken- und Namensrechte, verletzt.
Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Domainrecht
Wir prüfen für Sie im Vorfeld anhand einer Markenrecherche, ob Ihre Wunschdomain rechtlich zu beanstanden ist. Doch für den Fall, dass Ihnen aufgrund einer vermeintlichen Marken- oder Namensrechtsverletzung bereits eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung zugestellt worden ist, stehen Sie nicht schutzlos da. Gerne überprüfen wir die Rechtmäßigkeit des Angriffs und wehren diesen sodann für Sie ab.
Doch im umgekehrten Fall der Registrierung etwa Ihres Firmennamens als Domain durch einen Dritten (umgangssprachlich als Domaingrabbing bezeichnet) können wir helfen. Hier besteht häufig die Möglichkeit einer Klage auf Herausgabe oder zumindest auf Löschung der Domain. Auch im Rahmen etwaiger Kaufverhandlungen stehen wir Ihnen natürlich gern mit Rat und Tat zur Seite.
Kompetente Rechtsberatung durch spezialisierten Rechtsanwalt/Fachanwalt im Domainrecht
Spezialisiert sind wir darüber hinaus auch auf die in der Praxis häufigen internationalen Domainstreitigkeiten. So ist etwa bei den neuen .eu-Domains ein spezielles Schiedsgerichtsverfahren (sog. ADR-Verfahren) durchzuführen. Auch im Bereich der .com-Domains existiert mit dem UDRP-Verfahren ein effektives alternatives Streitbelegungsinstrument. Wir beraten Sie gern umfassend über die rechtlichen Möglichkeiten und den effektivsten Weg zur Durchsetzung Ihrer Rechte.
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