Terhaag & Partner Rechtsanwälte

Rechtsberatung durch spezialisierten Rechtsanwalt / Fachanwalt sofort: 0211 16888600

Logo aufrecht.de

Das könnte Sie auch interessieren:

Freitag, 11.05.2012

Domainrecht: Haftet der Admin-C für Namens- und Kennzeichenrechtsverletzungen? Der BGH Gibt die Antwort (Urt. v. 09.11.2011 – Az. I ZR 150/09)

Der BGH hatte die Frage zu klären, ob der Admin-C einer Domain als Störer für ...

Dienstag, 03.04.2012

Neue „Buttonpflicht“ für Shopbetreiber, Onlinedienste-Anbieter und ebay Händler

Der Bundestag hatte bereits Anfang März das Gesetz zum Schutz vor Abofallen im Internet ...

Dienstag, 06.03.2012

Bundestag beschließt Gesetz zum Schutz vor Internet-Abofallen

Der Bundestag hat auf Initiative der Bundesregierung ein neues Gesetz zum Schutz ...

Streitigkeiten um die deutschen .de-Domains lassen sich bekanntlich im gewohnten Gang vor deutschen Gerichten austragen. Im Bereich der .eu-Domains hat der europäische Gesetzgeber hingegen einen anderen Weg vorgesehen. Domainstreitigkeiten sind hier im Wege eines besonderen Schiedsgerichtsverfahren, dem so genannten ADR-Verfahren, beizulegen.

Schiedsgericht

 

Das Schiedsgericht besteht dabei entweder aus einer dreiköpfigen Schiedskommission oder einem einzelnen Schiedsmann, wobei dies nach Art und Bedeutung der Sache, aber auch nach der Höhe der für das Schiedsgericht anfallenden Gebühren ausgewählt werden kann. Die Verfahren werden in den Mitgliedssprachen der Europäischen Union geführt, wobei bei deutscher Beteiligung zumeist auch Deutsch als Verfahrenssprache zugelassen ist.

Mit dem ADR-Verfahren kann Rechtsschutz gegen nicht ordnungsgemäße und ungerechtfertigte Registrierungen von Domains erlangt werden und derjenige, der ein prioritäres Recht hinsichtlich einer Domain geltend macht, kann sich mit dem ADR-Verfahren gegen eine rechtswidrige Zuteilung einer Domain an einen Dritten wenden.

Kompetente Rechtsberatung durch spezialisierten Rechtsanwalt/Fachanwalt im Domainrecht

Die EU-Regularien haben hohe Hürden und Voraussetzungen für das ADR-Verfahren vorgeschrieben, sodass sich empfiehlt, für die Durchführung eines solchen Verfahrens Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten und Erfolgsaussichten eines ADR-Verfahrens gegen an Dritte zugeteilte Domains und führen solche Verfahren vor dem Schiedsgericht für Sie durch.


Themen dieser Seite:

Domain, Onlinerecht, Internetrecht, Web 2.0, ebay-recht, IT-Recht, Domain, Domainstreit, ADR, Werbung, Haftung, Filesharing, Abmahnung, einstweilige Verfügung, Unterlassung, Webaudit, Fachanwalt, IT-Recht, Kanzlei, UDRP, Schiedsgericht, Dr. Herrmann




Anwalt - Rechtsanwalt - Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz - Fachanwalt für IT-Recht - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, IT-Recht und Onlinerecht, E-Commerce, Telekommunikationsrecht
Medienrecht & Presserecht, Datenschutzrecht und Glücksspielrecht - Abmahnung und Einstweilige Verfügung


Counter