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Ebay E-Commerce Anwalt Pflichten Beratung

Verbrauchern stehen gegenüber Unternehmern besondere Schutzrechte zur Verfügung. Dazu gehört, dass die Verbraucher ein Widerrufsrecht haben, um bestimmte Verträge im E-Commerce innerhalb einer bestimmten Frist rückgängig zu machen. Als Unternehmer im E-Commerce treffen Sie deshalb bestimmte Aufklärungspflichten, die Sie in einer sogenannten Widerrufsbelehrung Ihrem Vertragspartner mitteilen müssen.

Ihr Pflichten als Unternehmer

  • Dazu gehören unter anderem in klar verständlicher Form:
  • dass ein Widerrufsrecht besteht und wie es auszuüben ist
  • an welche ladungsfähige Anschrift der Widerruf zu richten ist
  • wann die Frist zu laufen beginnt und welche Rechtsfolgen damit verbunden sind.

Ihr Anwalt hilft ihnen

Genauere Informationen über Ihre Pflichten als Online-Händler erhalten sie selbstverständlich bei uns. Die rechtsverbindliche Ausgestaltung einer Widerrufsbelehrung sollte von einem darauf spezialisierten Rechtsanwalt durchgeführt werden. Denn gerade bei der Formulierung von Widerrufsbelehrungen ist auf den Einzelfall zu achten.

Und noch mehr Pflichten als im Onlinehandel...

Je nach Geschäftsart können weitere Angaben notwendig sein.

Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass der amtliche Mustertext der Bundesregierung (zu finden in der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht“ – BGB-InfoV) in verschiedenen gerichtlichen Entscheidungen als unzureichend angesehen wurde. Mit diesen Eigenschaften sind Sie bei unseren Rechtsanwälten genau an der richtigen Adresse. Sprechen Sie uns an!


Themen dieser Seite:

Online, Versandhandel, Wettbewerbsrecht, Fernabsatz, Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Anwalt, Abmahnung, Verbraucherschutz




Anwalt - Rechtsanwalt - Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz - Fachanwalt für IT-Recht - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, IT-Recht und Onlinerecht, E-Commerce, Telekommunikationsrecht
Medienrecht & Presserecht, Datenschutzrecht und Glücksspielrecht - Abmahnung und Einstweilige Verfügung


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