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Nach der Batterieverordnung sind sowohl Hersteller als auch Händler von batteriebetriebenen Geräten verpflichtet, Altbatterien zurückzunehmen und sachgerecht zu entsorgen. Darauf müssen Sie Ihre Kunden an leicht erkennbarer Stelle hinweisen. Wo solche Stellen sind und was Sie sonst noch bei Hinweisen an Ihre Kunden beachten müssen, kann Ihnen im Einzelfall nur der Anwalt genau sagen.
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