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Beim Vertrieb spezieller Produkte sind außerdem noch weitere Besonderheiten zu beachten. Dazu gehören beispielsweise Haushaltsgeräte, batteriebetriebenen Geräte oder Lebensmittel.
Vorgaben für den Vertrieb spezieller Produkte
Hier hat der Gesetzgeber in speziellen Verordnungen Mindeststandards festgelegt, die zum einen die Information von Verbrauchern regeln, aber auch den Umgang mit Gefahrenstoffen oder solchen Geräten, die in bestimmte Verbrauchskategorien eingeordnet werden.
Dazu gehören unter anderem das Batteriegesetz (BattG), die Verpackungsverordnung (VerpackV), die Elektrogeräteverordnung (EAG-VO), die Einheitenverordnung (EinhV) oder die Verordnung EG Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health-Claims-Verordnung).
Eine solch unübersichtliche Anzahl an zu beachtenden rechtlichen Vorgaben erfordert eingehende Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Unsere Anwälte verfügen kennen alle Besonderheiten. Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.
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