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Was ist das Fernabsatzrecht?
Das Fernabsatzrecht findet Anwendung auf Fernabsatzverträge, also auf Verträge, die zwischen Verbrauchern und Unternehmern per Telefon, per Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel abgeschlossen werden. Wenn Sie sich für Ihr Geschäft für diese Absatzform entschieden haben, treffen Sie ganz besondere Verpflichtungen.
Ihre Verpflichtungen als Händler
So sind Sie beispielsweise verpflichtet, Ihrem Vertragspartner bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen. Besonders wichtig sind Informationen, die Sie in einem Impressum auf Ihrer Website vorhalten müssen. Aber auch die richtige Widerrufsbelehrung oder bestimmte Preis- und produktbezogene Angabepflichten müssen Sie strengstens beachten.
Dazu zählen unter anderem Informationspflichten nach der Preisangabeverordnung (PAngV), dem Batteriegesetz, dem Elektrogeräteverordnung oder der Verpackungsverordnung.
Ihr Anwalt hilft in allen Bereichen des E-Commerce
In diesem Dschungel an Vorschriften brauchen Sie einen erfahrenen Wegbereiter. Wir sind der Ansprechpartner, den Sie suchen. Mit gemeinsamer jahrelanger Erfahrung, kennen unsere Rechtsanwälte alle Untiefen, in die Sie steuern könnten.
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