Terhaag & Partner Rechtsanwälte
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Datenverarbeitende Stellen müssen die Betroffenen darüber informieren, inwieweit Daten erhoben, verarbeitet, analysiert und weitergegeben werden. Insofern bestehen weitreichende Aufklärungspflichten datenverarbeitender Stellen. Diesen Pflichten wird oftmals durch Bereithalten von sogenannten Datenschutzbestimmungen, welche häufig mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen verknüpft sind.
Wo ist Datenschutz wichtig?
Datenschutzbestimmungen finden sich immer dort, wo Daten erhoben, verarbeitet, weitergegeben oder analysiert werden. Diese informieren den Betroffenen grundsätzlich darüber, in welcher Form Daten erhoben werden und was mit diesen passiert. Hier gilt: Nur weil über eine bestimmte Datenverarbeitungsform hingewiesen wird, muss diese nicht zwangsläufig erlaubt sein. Hier verschafft eine Prüfung über die aktuelle Situation Klarheit.
Das können wir für Sie tun
Wir beraten Sie anwaltlich bei der Bereitstellung rechtssicherer Datenschutzbestimmungen und deren fortlaufender Einhaltung. Aber auch Ihre Wettbewerber sollten sich an die Einhaltung der Regeln des Datenschutzes halten, um sich hier keinen wettbewerbsrelevanten Vorteil zu verschaffen. Sollte hier ein Konkurrent die geltenden Regeln nicht so genau nehmen, prüfen wir auch dies und gehen gegen diesen vor.
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