Terhaag & Partner Rechtsanwälte
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Der Datenschutzbeauftragte
Ein Datenschutzbeauftragter ist die zentrale Person in einem Unternehmen, einer Behörde, welche für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Regelungen Sorge trägt.
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Der Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu überwachen. Ein Datenschutzbeauftragter ist immer dort notwendig, wo personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden.
Wer eignet sich zum Datenschutzbeauftragten?
Nicht jede im Unternehmen tätige Person eignet sich allerdings als Datenschutzbeauftragter. Es darf kein Interessenkonflikt zwischen den Belangen und denjenigen des Unternehmens bestehen, was beispielsweise bei der Geschäftsführung, aber auch Personal aus der IT-Abteilung regelmäßig gegeben ist.
Wichtige Themen beim Datenschutz
Folgende Themen sind im Bereich Datenschutz für Unternehmen und Arbeitgeber beispielsweise von Bedeutung:
- Private Nutzung von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz
- Speicherung von Nutzungsdaten des Arbeitnehmers
- Videoüberwachung am Arbeitsplatz
- Leistungskontrolle von Arbeitnehmern durch technische Einrichtungen
- Daten in Personalakten
- Datenschutzbeauftragter
- Wahrung von Firmengeheimnissen
Wir beraten Sie bei der Einsetzung eines geeigneten Datenschutzbeauftragten und bilden diese entsprechend aus. Auch regelmäßige Fortbildungen, die Datenschutzbeauftragte auf dem neuesten gesetzlichen Stand halten, gehören zu unserem Angebot. Selbstverständlich fungieren wir auch für Sie als externe Datenschutzbeauftragte.
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