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Datenschutzrecht

Sinn und Zweck des Datenschutzes ist, dass jede Person selbst entscheiden können soll, was mit ihren personenbezogenen Daten geschieht und wie weit diese Preis gegeben und verwendet werden sollen. Geschützt sind daher grundsätzlich sogenannte personenbezogene Daten. Hierbei handelt es sich um Daten, welche Rückschlüsse auf die dazugehörige Person zulassen. Das Datenschutzrecht dient demnach zum Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.

Dabei werden in der heutigen Zeit so viele Daten verarbeitet, wie nie zuvor. Umso wichtiger ist ein richtiger Umgang mit dem Datenschutz. Mit der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind viele Verpflichtungen für Unternehmen hinzugekommen. Die in diesem Bereich sehr dynamische Entwicklung in Rechtsprechung und Gesetzgebung stellt viele immer wieder vor große Aufgaben und ungeklärte Fragen. 

Unsere anwaltliche Beratung umfasst das gesamte Spektrum des Datenschutzrechts, zum Beispiel:

  • Beratung zur DSGVO, ePrivacy-Verordnung
  • Erstellung und Prüfung von Datenschutzerklärungen
  • Erstellung und Prüfung von datenschutzrechtlichen Verträgen (z.B. Auftragsverarbeitungsvertrag)
  • Rechtliche Analyse des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen
  • Leistung als externer Datenschutzbeauftragter
  • Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung