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Internet am Arbeitsplatz

 

Rechtsanwalt Arbeitsrecht DüsseldorfArbeitnehmer nutzen das Internet am Arbeitsplatz  immer häufiger auch für private Zwecke. Damit einher geht auch die private Nutzung von Social Media Diensten. Die meisten Arbeitgeber dulden dies  - zumindest stillschweigend -, solange es in einem gewissen Rahmen bleibt.


Häufig bestehen allerdings keine klaren Regelungen, sodass unklar ist, was man darf und was nicht. Dies führt häufig zum Konflikt, der schnell zur Kündigung und gegebenenfalls zu einem Rechtsstreit führen kann.

 

Gerade bei Facebook scheiden sich die Geister, ob eine gewisse Nutzung auch förderlich sein kann für die betriebliche Nutzung oder ob es letztendlich nur Arbeitszeit kostet. Der Arbeitgeber ist hier frei und kann im Optimalfall bereits im Vorfeld bestimmen, was erlaubt ist.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Düsseldorf

Wir empfehlen daher, den Punkt der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz transparent mit in den jeweiligen Arbeitsvertrag aufzunehmen und diese Regelungen entsprechend wasserdicht zu formulieren, damit es gerade nicht zum ungeahnten Konflikt kommt.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen unsere spezialisierten Anwälte selbstverständlich gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.