×

Rückruf vereinbaren

Ihre Nachricht an uns

Startseite
/
Expertise
/
Arbeitsrecht
/
Arbeitsrecht und Neue Medien
/
geistiges Eigentum

Geistiges Eigentum und Arbeitsrecht

Macht ein Arbeitnehmer während der Arbeit Erfindungen, stellt sich die Frage, wem diese zustehen.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Düsseldorf IPWährend das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbEG) zum einen solche Erfindungen erfasst, die patent- und gebrauchsmusterfähig sind, zum anderen technische Verbesserungsvorschläge, die nicht patent- und gebrauchsmusterfähig sind, fallen andere Rechte des geistigen Eigentums nicht unter das ArbEG.

Das sind unter anderem Markenrechte, die vergütungsfrei dem Arbeitgeber zugeordnet werden. Dies gilt ebenso für Geschmacksmuster, wenn sie im Rahmen der Aufgaben oder Weisung des Arbeitgebers entworfen wurden.

Informationen zu Urheberrechten des Arbeitnehmers finden Sie hier.

Mehr über Arbeitnehmererfindungen können Sie hier nachlesen.