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Informationen zur arbeitsrechtlichen Abmahnung

Die entscheidende Frage bei diesem Thema ist sicherlich erst einmal, ob man tatsächlich eine "Abmahnung" erhalten hat. Es kann sich auch um eine bloße "Ermahnung" handeln. 

 Um hier zu differenzieren, hat die Rechtsprechung Kriterien entwickelt, nach denen eine arbeitsrechtliche Abmahnung drei Voraussetzungen erfüllen muss.

  1. Das abgemahnte Verhalten muss sehr genau beschrieben werden. Das heißt, es muss zusätzlich zum gerügten Verhalten Datum und Uhrzeit des Verstoßes mit angegeben werden. Ein allgemeines Rügen des "häufigen Zuspätkommens" reicht zum Beispiel nicht aus.
  2. Das abgemahnte Verhalten muss deutlich als Vertragsverstoß bezeichnet werden mit dem Hinweis darauf, gerade dieses Verhalten künftig zu unterlassen.
  3. Aus dem Schreiben muss klar erkennbar sein, dass bei Wiederholung des gerügten Fehlverhaltens mit der Kündigungdes Arbeitsverhältnisses zu rechnen ist.

Es kommt somit nicht auf die Bezeichnung an. Vielmehr müssen die o.g. Voraussetzungen vorliegen. Ist dies der Fall, wird auch eine "Ermahnung" als eine "echte Abmahnung" gewertet.

Wer kann abmahnen?

Im Übrigen kann eine Abmahnung von beiden Seiten erfolgen. Zwar wird sie in den allermeisten Fällen vom Arbeitgeber ausgesprochen. Allerdings kann auch der Arbeitnehmer den Arbeitgeber abmahnen, sollte dieser sich vertragswidrig verhalten haben. Ob dies im Einzelfall sinnvoll ist und welche Vorteile dieses Vorgehen bietet, erläutern Ihnen unsere Rechtsanwälte. Häufig ist ein freundliches Klärungsgespräch mit dem Arbeitgeber zunächst die bessere Wahl.

Vorsicht nach erfolgter Abmahnung! Ihr Anwalt gibt Ihnen nützliche Hinweise.

Abschließend bleibt festzustellen, dass nach einer rechtmäßigen Abmahnung aufgepasst werden muss. Neue und andere Verstöße fallen zwar in der Regel nicht unter das "nun geschaffene Kündigungsrecht". Ein gleiches Fehlverhalten sollte man sich nun aber nicht noch einmal leisten.

Ob eine Abmahnung rechtmäßig ist und ob man sie gegebenenfalls wieder rückgängig machen kann, erläutern Ihnen gerne unsere Anwälte.

Sprechen Sie uns einfach an.