Terhaag & Partner Rechtsanwälte
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Wettbewerbsrecht: Rechtberatung bei allen Fragen rund um den Wettbewerb
Unsere Anwälte und Fachanwälte helfen Ihnen bei Problemen mit dem Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsrechtliche Beratung gehört zur allgemeinen Unternehmensberatung und dient der Positionierung und Behauptung der Stellung Ihres Unternehmens am Markt. Jeder Einzelne des Teams von Terhaag & Partner berät Sie als Anwalt im Wettbewerbsrecht. Dabei geht es nicht nur darum, Ansprüche von Mitbewerbern abzuwehren, sondern auch die eigenen rechtlichen Interessen effizient durchzusetzen.
Ansprüche im Wettbewerbsrecht resultieren insbesondere aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und sind meist auf Unterlassung und Schadensersatz gerichtet.
Internet und Wettbewerbsrecht
Gerade das Internet bietet in der heutigen Zeit nahezu grenzenlose Möglichkeiten, die Produkte oder Leistungen Ihres Unternehmens zu verkaufen, sodass nicht nur deutsches Wettbewerbsrecht, sondern beispielsweise auch europäisches Wettbewerbsrecht eine Rolle spielen kann.
Verfahren im Wettbewerbsrecht
Das Verfahren im Wettbewerbsrecht ist von seiner Schnelligkeit geprägt, die sich in der dominierenden Rolle des Verfahrens der einstweiligen Verfügung im Wettbewerbsrecht wiederfindet. Die dafür erforderliche Dringlichkeit der Angelegenheit wird bei Auseinandersetzungen im Wettbewerbsrecht vermutet.
Abmahnung und einstweilige Verfügung
Von besonderer Bedeutung ist hier das Vorstadium des Wettbewerbsprozesses. In den allermeisten Fällen sollte der potentielle Verletzer von Wettbewerbsrecht auf sein Verhalten uns dessen potentielle Konsequenzen hingewiesen werden. Dies geschieht durch die sogenannte Abmahnung, auf die je nach Sach- und Rechtslage mit der sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung oder Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung reagiert werden kann, um die Brisanz aus der Angelegenheit zu nehmen. Erhält man völlig unberechtigt eine Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht oder bestehen zumindest berechtigte Zweifel an der Wirksamkeit der Abmahnung, so ist über die Einreichung einer sogenannten Schutzschrift beim zuständigen Gericht nachzudenken, um nicht Gefahr zu laufen, ohne vorherige mündliche Verhandlung eine einstweilige Verfügung im Wettbewerbsrecht zu kassieren. Die einstweilige Verfügung im ist nämlich oft zunächst die Konsequenz, wenn man auf die Abmahnung im Wettbewerbsrecht nicht reagiert.
Typische Abmahnungen im Wettbewerbsrecht
Eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht wegen unlauterem Wettbewerb kommt insbesondere in folgenden Fällen und Bereichen in Betracht:
- Abmahnung wegen irreführender Werbung

