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Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
verehrte Kollegen und Kolleginnen,
liebe Mandantschaft!
Neues aus dem Hause aufrecht.de, heute wie immer mit:
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Allgemeines |
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Das Oktoberfest ist vorbei, die täglichen Sonnenstunden werden merklich kürzer, im Supermarkt dominieren schon jetzt Nikoläuse, Marzipankartoffeln und Lebkuchenherzen. In Europa hetzen die Volksvertreter von Gipfel zu Gipfel und mittlerweile protestieren nicht nur in New-York Demonstranten gegen die Umtriebe der Großbanken.
Aber es gibt jedoch durchaus auch Positives zu vermelden: Zumindest ein rot-weißer Traditionsverein aus dem Rheinland ist souverän ins Achtelfinale des DFB-Pokals eingezogen.
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Neues aus der Kanzlei
Wir freuen uns für die kommenden Tage zwei sehenswerte Vortragsveranstaltungen anzukündigen:

Der Düsseldorfer Online Kongress 2011 bietet auch in diesem Jahr wieder hochkarätige, qualifizierte Referenten, die Sie zu wichtigen Themen des Online-Marketings informieren werden. Neben u.a. dem ehemaligen FIFA-Referee Dr. Markus Merk spricht am. 17. November 2011 auch Herr Kollege Rechtsanwalt Daniel Elgert als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht zum Thema „Internetrecht“ und erläutert rechtliche Fallstricke, aktuelle Rechtsprechung und gibt praktischen Tipps für Ihren eigenen Online-Auftritt.
Zudem begrüßen wir schon am 3. November 2011 ab 19 Uhr in unseren Kanzleiräumen erneut die Digitale Stadt Düsseldorf. Wegen des durchschlagenden Erfolgs unseres Vortrags zum Thema Onlinemarketing und Datenschutzrecht richten wir noch einmal ein so genanntes DigiSpecial in Kooperation mit der Digitalen Stadt Düsseldorf aus.
Unsere Rechtsanwälte Dr. Volker Herrmann und Dr. Philip Lüghausen widmen sich in ihrem Vortrag den rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen, die es bei der Registrierung der neuen generischen Top Level Domains (gTLD) zu beachten gilt. Der Vortrag richtet sich an Konzerne und mittelständische Unternehmen, die die Möglichkeiten der neuen gTLD, die ab dem 12. Januar 2012 beantragt werden können, erkannt haben.
Bitte schauen Sie einfach unten in unserem Pressespiegel, wenn Sie sich für unsere Öffentlichkeitsarbeit interessieren. |
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Beiträge und aktuelle
Entwicklungen
doctor bike ./. bicycle doctor - Kein Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruch
Keine Verwechslungsgefahr zwischen doctor bike und bicycle doctor. Bei nur ganz schwach kennzeichnungskräftigen Marken reichen teilweise schon kleine Unterschiede aus, um die Verwechslungsgefahr auszuräumen. |
Champagner aus der Champagne und Salz aus dem Himalaya
In letzter Zeit gab es einige Verwirrung um die Bezeichnung "Himalya Salz". Der Verein gegen das Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. mahnt ab! Was gilt es also bei der Werbung zu beachten? |
Beweisfragen beim Filesharing: OLG Frankfurt am Main erleichtert die Beweisführung für Abgemahnte
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem gerichtlichen Verfahren, in dem es um die Haftung für eine Rechtsverletzung durch Filesharing ging, nun eine Tür für abgemahnte Betroffen geöffnet, welche den Verstoß zum fraglichen Tatzeitpunkt nicht begangen haben und für diesen auch aus anderen Gründen nicht verantwortlich sind. |
BGH fällt weitreichendes Grundsatzurteil zur Verantwortung von Google als Plattform-Betreiber für beleidigende Wortbeiträge seiner Nutzer
Es geht um den Fall, wie er täglich tausendfach in Deutschland statt- und sich ständig auf unseren Schreibtischen wiederfindet. In einem Internetforum oder einem anonymen Blog beleidigt ein User unter dem Deckmäntelchen seines Pseudonyms einen anderen Nutzer. Mangels der Identität des tatsächlichen Täters kommt insbesondere die Haftung des Forenbetreibers, wie z.B. Google, Facebook, Twitter, Ebay etc…, selbst in Betracht. Wenn dem so ist, haftet wohlmöglich auch jeder Nutzer von Facebook für die bei „ihm“ geposteten Kommentare Dritter? |
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Interessante Urteile |
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[Markenrecht]
Bekannte Marken in der AdWord-Werbung -EuGH, Urteil vom 22.09.2011, Az.: C-323/09
Die Investitionsfunktion einer Marke ist beeinträchtigt, wenn die Benutzung als AdWord es dem Markeninhaber wesentlich erschwert, seine Marke zum Erwerb oder zur Wahrung eines Rufs einzusetzen, der geeignet ist, Verbraucher anzuziehen und zu binden.
Der Inhaber einer bekannten Marke kann es einem Dritte nicht verbieten, das Zeichen als Schlüsselwort bei Google zu verwenden, wenn allein eine Alternative zu den Waren und Dienstleistungen vorgeschlagen werden soll...
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„doctor bike" gegen „Bicycle Doctor" - Zur Unterscheidungskraft und Verwechslungsgefahr von schwach kennzeichnungskräftigen (Wort-Bild)Marken - LG Düsseldorf, Urteil vom 07.09.2011 , Az: 2a O 122/11
Es besteht trotz Branchenidentität keine Verwechslungsgefahr zwischen den streitgegenständlichen Kennzeichen „doctor bike“ und „Bicycle Doctor“. Bei schwach kennzeichnungskräftigen Wort-/Bildmarken ist die konkrete grafische Ausgestaltung der jeweiligen Marke und hier insbesondere auch die konkret gewählte Schriftart sowie die Verwendung von Klein- und Großbuchstaben ausschlaggebend. |
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[Werbe- und Wettbewerbsrecht]
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[Urheberrecht]
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[Internetrecht]
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Pressespiegel
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Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann berichtet im aktuellen IP-Rechtsberater über ein Urteil des LG Hamburg. Dieses hatte entschieden, dass sich Reisebuchungsportale unter bestimmten Voraussetzungen falsche negative Bewertungen zurechnen lassen müssen.
In derselben Ausgabe des IP-Rechtsberaters berichtet RA Moritz Schumacher über aktuelle Entwicklungen im Bereich des Filesharing und analysiert ein Urteil des LG München zum gewerblichen Ausmaß nach § 101 UrhG bei Upload einer Datei in Internet-Tauschbörsen.
Rechtsanwalt Dr. Philip Lüghausen bespricht im aktuellen IP-Rechtsberater die Entscheidung des BGH zur Ausgleichspflicht der Kosten eines an einer markenrechtlichen Abmahnung beteiligten Patentanwaltes durch den Abgemahnten. |
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