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Oktober 2017

Newsletter 9/2017

Wir berichten dieses Mal unter anderem über Traubenzucker als 3D-Marke, die Verwertbarkeit von Dashcam-Videos bei Gericht und das neue "Facebook-Gesetz", das seit Monatsanfang in Kraft ist.

Neuigkeiten aus der Kanzlei

Terhaag & Partner feiern Geburtstag

Am 23. September 2017 brannten 15 Kerzen auf unserer Geburtstagstorte!

Wir können nun auf viele Jahre zurückblicken mit wundervollen Mandanten, spannenden Fällen und großer Freude und Herzblut bei der Arbeit. Dafür möchten wir Ihnen ein besonderes Dankeschön aussprechen.

Wir freuen uns die Zukunft mit vielen weiteren tollen Momenten!

 

Beiträge unserer Rechtsanwälte

Das Netzdurchsetzungsgesetz tritt in Kraft
Nun ist es in Kraft – das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, auch Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Eines der wohl umstrittensten Gesetze der jüngsten Zeit in puncto Internetrecht. Die sehen darin eine Untergrabung der Meinungsfreiheit, andere halten es für zu schwammig. Rechtsanwalt Michael Terhaag stellt die Eckpunkte noch einmal dar - in seinem Beitrag. Einige Details des Gesetzes hat Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann in seinem früheren Beitrag „Ein Fake-Gesetz gegen Fake-News“ analysiert

Verwertbarkeit von „Dashcam“-Aufzeichnungen vor Gericht?
Nichts genaues weiß man nicht. So könnte man die Rechtsprechung zum Thema Videoaufnahmen mittels „Dashcams“ bezeichnen. Die Gerichte sind sich nicht einig, ob solche „heimlichen“ Aufnahmen auch als Beweismittel zulässig sind. Es gibt viele Stimmen, die in der dauerhaften Aufzeichnung und permanenten Überwachung der öffentlichen Straßen Verstöße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Datenschutzrecht sehen. Unsere Rechtsanwälte Michael Terhaag und Christian Schwarz geben einen kleinen Überblick über die jüngsten Entscheidungen zu diesem Thema.

BGH entscheidet über 3D-Marken von Traubenzuckerhersteller
Der Bundesgerichtshof wird über die zwei dreidimensionalen Marken eines bekannten Traubenzuckerherstellers verhandeln. Der Hersteller begehrte markenrechtlichen Schutz einmal für die Gestaltung ihrer bekannten Traubenzuckertäfelchen sowie für die Anordnung in der Verpackung. Auf Veranlassung eines Wettbewerbers wurden die deutschen Marken gelöscht. Nun muss der BGH entscheiden. Rechtsanwalt Michael Terhaag berichtet über das Verfahren.

Bundesgerichtshof untersagt gewisse Tabakwerbung im Internet
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass werbende Abbildungen auf der Startseite des Internetauftritts eines Tabakherstellers als unzulässige Tabakwerbung anzusehen sind. Wir berichten über das Urteil.

 

Interessante Urteile

Wettbewerbsrecht

Bundesgerichtshof zum Testkauf im Internet
Hat ein Testkäufer bei einem Kauf im Internet im Einklang mit einem objektiv verfolgten gewerblichen Geschäftszweck zunächst bestätigt, die Bestellung als Unternehmer vorzunehmen und versucht er anschließend durch Eintragung im Online-Bestellformular, sich als Verbraucher darzustellen, handelt er unredlich (BGH, Urt. v. 11.05.2017, Az.: I ZR 60/16).

Irreführung durch die Verwendung von "R im Kreis"
Wird in der Werbung für ein Wortzeichen Markenschutz angegeben („R im Kreis“), obwohl tatsächlich eine Wort-/Bildmarke eingetragen ist, fehlt es an einer Irreführung, wenn sich die Verwendung des Wortbestandteils als rechtserhaltende Benutzung der Marke darstellt (OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 17.08.17, Az.: 6 W 67/17).

Werbung für ein indiziertes Computerspiel ist unzulässig
Die Darstellung der Hülle / des Covers eines indizierten Videospiels auf eBay stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, §§ 3, 3a UWG, § 15 Abs. 1 Nr. 6 JuSchG (LG Wuppertal, Urt. v. 19.05.17, Az.: 12 O 22/17).

Zum Widerrufsrecht auf Messen
Die gewöhnliche Tätigkeit eines Unternehmers umfasst auch das Auftreten auf Messen. Ob es sich dabei um einen beweglichen Geschäftsraum im Sinne des Widerrufsrecht handelt, hängt vom Charakter der Messe und dem konkreten Angebot ab, das zum Abschluss eines Vertrags geführt hat (OLG München, Urt. v. 15.03.2017, Az.: 3 U 3561/16)

Medienrecht

Dashcam-Aufnahme im Zivilverfahren (Verkehrsunfall) verwertbar
Eine Dashcam-Aufnahme kann in einem Verkehrsunfall-Prozess als zulässiges Beweismittel herangezogen werden. Das Interesse des Beweisführers an einem effektiven Rechtsschutz und seinem Anspruch auf rechtliches Gehör überwiege das Interesse des Unfallgegners an dessen Persönlichkeitsrecht insbesondere dann, wenn andere zuverlässige Beweismittel nicht zur Verfügung stünden (OLG Nürnberg, Urt. v. 10.08.2017, Az.: 13 U 851/17).