Newsletter 6/2017
Wir berichten dieses Mal unter anderem über ein spannendes Urteil zum digitalen Nachlass, Videoüberwachung am Arbeitsplatz und einem Schuhstreit zwischen Puma und Adidas.
Neuigkeiten aus der Kanzlei
Terhaag & Partner ist Trikotsponsor des TSV Urdenbach
Die Bundesliga ist in der Sommerpause, die meisten Profis sind im Urlaub. Wir haben uns ein bißchen mit dem deutschen Fußballnachwuchs beschäftigt: vom TSV Urdenbach in Düsseldorf. Dort dürfen wir nun als Trikotsponsor fungieren und drücken den Jungs ganz fest die Daumen für die kommenden Spiele!
Beiträge unserer RechtsanwälteKampf ums Schuhdesign - Puma vs. Adidas
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Interessante Urteile
Wettbewerbsrecht
EuGH: Käse muss aus Milch bestehen, nicht aus Tofu
Rein pflanzliche Produkte dürfen grundsätzlich nicht unter Bezeichnungen wie Milch, Käse, Joghurt, Rahm oder Butter vermarktet werden, die das Unionsrecht Produkten vorbehält, welche tierischen Ursprungs sind (EuGH, Urteil vom 14. Juni 2017, Az.: C-422/16).
EuGH zu gesundheitsbezogenen Angaben bei Traubenzucker
Gesundheitsbezogene Angaben dürfen dann nicht gemacht werden, wenn sie den allgemein akzeptierten Ernährungs- und Gesundheitsgrundsätzen zuwiderlaufen (EuGH, Urteil vom 8. Juni 2017, Az.: C-296/16 - Dextro Energy Entscheidung).
Unternehmen trägt Beweislast für Einwilligung zu Werbeanrufen
Bei Werbeanrufen trägt der Werbende die Beweislast dafür, dass eine wirksame vorherige Einwilligung des Angerufenen vorliegt (OLG München, Urteil vom 2. Januar 2017, Az. 29 U 3841/16).
Internetrecht
Fernmeldegeheimnis verhindert Einsichtnahme in Facebook-Chat
Spannende Entscheidung zum digitalen Nachlass aus Berlin: Der Senat des KG Berlin lässt offen, ob die klagende Mutter und der Kindesvater als Erben in den Vertrag eingerückt sind, den die verstorbene Tochter mit Facebook geschlossen hatte. Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses steht dem Anspruch der Erben entgegen, Einsicht in die Kommunikation der Tochter mit Dritten zu erhalten (Kammergericht Berlin, Urteil vom 31. Mai 2017, Az.: 21 U 9/16).
Pressespiegel
Fotografieren im Freibad erlaubt? Live-Interview im WDR-Studio
Viele Freibäder verbieten es mittlerweile: Das Fotografieren oder Filmen auf dem Gelände. Manche Besucher müssen ihre Smartphone-Kameras abdecken oder dürfen das Telefon gar nicht mit rein nehmen. Der Grund: Die Bäder wollen verhindern, dass andere Gäste in freizügiger Badekleidung im Internet auftauchen - verständlich. Doch geht das so einfach? Die WDR Lokalzeit berichtet darüber und hat Rechtsanwalt Michael Terhaag zu diesem Thema live ins Studio eingeladen. Einen Ausschnitt sehen Sie an dieser Stelle.
Videoüberwachung bei der Arbeit? Interview bei Regel Recht aktuell
Es ist ein heikles Thema, das immer wieder viele Fragen aufwirft – sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer: Ist die Videoüberwachung am Arbeitsplatz erlaubt? Unter anderem zu dieser Frage wurde Rechtsanwalt Peter Kaumanns, Fachanwalt für IT-Recht, vom Online-Magazin „Regel Recht aktuell“ interviewt. Mehr dazu an dieser Stelle.
Urteil zum digitalen Nachlass: Live-Interview im ZDF
Erben haben keinen Anspruch auf Einsicht in den Facebook-Account bzw Chat-Verlauf des Verstorbenen. Das hat das Kammergericht Berlin mit Urteil vom 31. Mai 2017 entschieden. Rechtsanwalt Michael Terhaag war zum Thema digitaler Nachlass live bei "Volle Kanne" (ZDF). Das Interview können Sie an dieser Stelle noch einmal sehen.
Aktuelle Fachbeiträge im IP-Rechtsberater
Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann berichtet dieses Mal über folgende Themen im IP-Rechtsberater: Streaming kann eine Urheberrechtsverletzung sein; BGH zu Informationspflichten eines Preisvergleichsportals im Internet über Provisionen und: LG Berlin ruft EuGH zur Klärung der Notifizierungspflicht an.
Rechtsanwalt Michael Terhaag ist "Digital Pioneer" bei t3n
Das t3n Magazin sowie das gleichnamige Internetportal unter der Domain t3n.de beschäftigen sich vor allem mit Themen der digitalen Wirtschaft. In ihrer aktuellen Ausgabe hat die Redaktion Rechtsanwalt Michael Terhaag als "Digital Pioneer - Wem du im Netz folgen solltest" ausgezeichnet. Mehr dazu erfahren Sie an dieser Stelle.