×

Rückruf vereinbaren

Ihre Nachricht an uns

Startseite
/
Informationen im Abo - Unser Newsletter
/
Januar 2017

Newsletter 1/2017

Wir wünschen Ihnen einen glücklichen Start in ein erfolgreiches, gesundes und hoffentlich friedliches neues Jahr 2017 und berichten dieses Mal über wichtige Änderungen für Online-Händler sowie über den richtigen Umgang mit "Fake News".

 

Neuigkeiten aus der Kanzlei

Dr. Volker Herrmann bildet Zahnärzte in Düsseldorf fort

Im Rahmen einer Forbildungsveranstaltung für Zahnärzte bei der Zahnärztekammer Nordrhein (Düsseldorf), wird Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann am Dienstag, 7. März 2017 um 19.30 Uhr, einen Vortrag zum Thema "Die Homepage für Ihre Praxis" halten.

Inhaltlich wird es dabei um rechtliche Fragen zum Werbe-, Urheber- und Markenrecht gehen sowie um die Gestaltung eines Impressums. Auch der richtige Umgang mit Zahnarztbewertungen bei Jameda & Co. wird in dem Vortrag behandelt.

Beiträge unserer Rechtsanwälte

Wichtige Änderungen für Online-Händler durch VBSBG
Bereits in unseren Darstellungen zur Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS Plattform) hatten wir darauf hingewiesen, dass es ab dem 1. Februar 2017 weitere Informationspflichten für Online-Händler durch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VBSBG) geben wird. Die Nichteinhaltung der neuen Informationspflichten kann einen Wettbewerbsverstoß darstellen und mithin abgemahnt werden. Über die Neuerungen berichtet Rechtsanwalt Peter Kaumanns in seinem Beitrag.

"Fake News" können nun bei Facebook gemeldet werden
Facebook möchte gegen "Fake News" vorgehen – mit Hilfe seiner Nutzer. Kurz nach der US-Wahl kündigte das Unternehmen an, dass Nutzer nunmehr Beiträge melden können, die sie für eine vorsätzliche Falschmeldung halten. Über das neue Tool berichtet Rechtsanwalt Michael Terhaag - und erklärt, was man sonst rechtlich noch gegen Falschnachrichten unternehmen kann.

Nach „Fake-News“: AfD gibt Unterlassungserklärung ab
Eigentlich gilt in der Politik das Motto: Im Krieg, in der Liebe und im Wahlkampf ist (fast) alles erlaubt. Doch es gibt auch Ausnahmen. Eine davon musste jetzt die AfD erfahren. Sie hatte wohl eine Falschnachricht über das Bundesumweltministerium (BMUB) verbreitet. Das wehrte sich recht erfolgreich, wie aus einer Pressemitteilung des BMUB hervorgeht. Rechtsanwalt Michael Terhaag berichtet über den Vorfall in seinem Beitrag.

3.000 Euro Vertragsstrafe bei unerwünschter E-Mail-Werbung
Für das unerwünschte Zusenden einer E-Mail-Werbung kann unter Kaufleuten eine Vertragsstrafe von 3.000 Euro zu zahlen sein. Das hat Oberlandesgerichts Hamm entschieden. Mehr dazu erfahren Sie an dieser Stelle.

BGH bestätigt Urteil gegen Beitreiber von kino.to und kinox.to
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Leipzig bestätigt: Das Gericht hatte einen 29-Jährigen Angeklagten unter anderem wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken (Fall "kinox.to") und wegen Beihilfe hierzu (Fall "kino.to") verurteilt. Wir berichten über die Entscheidung.

 

 

Interessante Urteile

Presserecht

BGH zur Berichterstattung im Fall eines bekannten Rennfahrers
Der Schutz der Privatsphäre umfasst grundsätzlich auch Angaben über den Gesundheitszustand eines Menschen. Der Betroffene kann sich aber nicht auf ein Recht zur Privatheit hinsichtlich solcher Tatsachen berufen, die er selbst der Öffentlichkeit preisgegeben hat (BGH, Urteil v. 29.11.2016, Az.: VI ZR 382/15).

Wann ist die Verdachtsberichtserstattung erlaubt?
BGH zur Abgrenzung von Verdachtsberichterstattung und Meinungsäußerung sowie zur zulässigen Kritik an journalistischer Arbeit (BGH, Urteil v. 27. September 2016, Az.: VI ZR 250/13).

Wettbewerbsrecht

Bei Klagen um Vertragsstrafen sind die Landgerichte zuständig
Bei Ansprüchen auf Zahlung einer Vertragsstrafe aus wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverträgen ist nach § 13 UWG das Landgericht zuständig (OLG Thüringen, Urteil v. 01.09.2010, Az.: 2 U 330/10).

3.000 Euro Vertragsstrafe für unerwünschte E-Mail-Werbung
Für das unerwünschte Zusenden einer E-Mail-Werbung kann unter Kaufleuten - nach vorausgegangenem Vertragsstrafeversprechen - eine Vertragsstrafe von 3.000 Euro zu zahlen sein (OLG Hamm, Urt. v. 4. August 2015, Az.: 4 U 66/15).

Datenschutzrecht

BGH zur Vererblichkeit von Geldentschädigungsansprüchen
Der Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist grundsätzlich nicht vererblich (BGH, Urteil v. 29.11.2016, Az.: VI ZR 530/1).

BGH zur öffentlichen Nennung eines Kindes durch Lehrer
Die öffentliche Bekanntgabe der von einem namentlich benannten Kind in der Grundschule gezeigten konkreten Verhaltensweisen und Fähigkeiten beeinträchtigt dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf ungestörte kindgemäße Entwicklung (BGH, Urteil vom 15. September 2015, Az.: VI ZR 175/14).

 

Pressespiegel



 

 

 

 

 

 

Was tun gegen Fake News - Beitrag bei "Volle Kanne" (ZDF)
Fake News sind in aller Munde - die Befürchtungen für das anstehende Wahljahr groß. Die ZDF-Sendung "Volle Kanne" berichtet über einige Fälle, in denen Fake News zu vielen Problemen geführt haben. Rechtsanwalt Michael Terhaag erklärt, was man rechtlich dagegen unternehmen kann. Einen Ausschnitt sehen Sie an dieser Stelle.

Aktuelle Fachbeiträge im IP-Rechtsberater
Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann berichtet dieses Mal über folgende Themen im IP-Rechtsberater: Keine Verpflichtung für Google zur eigenständigen Überprüfung von Inhalten; Hinweispflicht und Linkpflicht zur Verbraucherstreitbeilegung ab dem 1. Februar 2017; EU muss 55.000 Euro an Unternehmen zahlen.