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Dezember 2017

Newsletter 11/2017

Wir berichten dieses Mal unter anderem über eine aktuelle Entscheidung zur Werbung von Influencern sowie einem Urteil zu UBER vom EuGH.

Viel Spaß bei der Lektüre und ein besinnliches Weihnachtsfest, erholsame Feiertage sowie ein erfolgreiches neues Jahr!

 

Beiträge unserer Rechtsanwälte

Kennzeichnung mit „sponsored by“ oder „ad“ genügt nicht
Werbung muss man kennzeichnen – natürlich auch im Internet. Jeder kennt das aus Print, TV und Radio: Werbung und redaktionelle Inhalte sind deutlich zu trennen. Doch nicht alle halten sich daran. Eine Klientel bekommt dies gerade immer häufiger zu spüren: die sogenannten Influencer. Nun hat das Kammergericht Berlin entschieden, dass eine Kennzeichnung mit "sponsored by" und "ad" unter Umständen nicht genügt. Rechtsanwalt Michael Terhaag berichtet über das Verfahren in seinem Beitrag.

EuGH-Urteil: UBER bietet Verkehrsdienstleistungen an
Der europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Fahrdienst UBER Verkehrsdienstleistungen anbietet (EuGH, Urteil vom 20. Dezember 2017, Az. C-434/15). Somit ist es Sache der Mitgliedstaaten, die Bedingungen zu regeln, unter denen solche Dienstleistungen erbracht werden. Wir berichten über die Entscheidung.

Änderung im Elektrogesetz - was Händler ab 2018 beachten müssen
Es ist noch nicht lange her, da wurde das Elektrogesetz geändert. Unter anderem wurde neu geregelt, unter welchen Bedingungen Händler von Elektrogeräten die Altgeräte ihrer Kunden annehmen und entsorgen müssen. Nun gibt es ab August 2018 einige Änderungen. Wir berichten darüber.

 

Interessante Urteile

Medienrecht

Verwendung von "sponsored by" und "ad" bei Instagram
Wer in seinem Instagram-Auftritt Modeartikel und Kosmetika präsentiert, hierbei "sprechende" Links unmittelbar zu Internetauftritten der betreffenden Unternehmen setzt und dafür nach Lage der Dinge Entgelte oder sonstige Vorteile, wie z.B. Rabatte oder Zugaben erhält (wie etwa auch die kostenlose Überlassung der präsentierten Produkte), kann lauterkeitsrechtlich dazu verpflichtet sein, den kommerziellen Zweck in dem Auftritt ausreichend kenntlich zu machen (KG Berlin, Beschl. v. 11. Oktober 2017, Az.: 5 W 221/17).

BGH zum Abspielen von Musik auf Wahlkampfveranstaltungen
Die Musikgruppe „Die Höhner“ kann von der NPD verlangen, dass ihre Lieder nicht auf Wahlkampfveranstaltungen gespielt werden (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.Mai 2017, Az.: I ZR 147/16).

Datenschutzrecht

Deutsches Datenschutzrecht für Facebook anwendbar

Auch wenn Facebook seinen Sitz in Dublin/Irland hat, ist dennoch deutsche Datenschutzrecht auf Facebook anwendbar, weil das Angebot sich an deutsche Nutzer richte und zudem die für das Anzeigengeschäft zuständige Schwestergesellschaft in Hamburg ansässig ist (KG Berlin, Urt. v. 22. September 2017, Az.: 5 U 155/14)

Dashcam-Aufnahmen stellen Datenschutzverletzung dar
Die Aufzeichnung mutmaßlich verkehrsordnungswidriger Verhaltensweisen Dritter im öffentlichen Straßenverkehr mittels einer sogenannten Dashcam und die anschließende Übermittlung der erhobenen Daten an die zuständige Bußgeldbehörde zwecks Ahndung eventuell begangener Verkehrsordnungswidrigkeiten verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz und stellt somit eine unzulässige Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Verkehrsteilnehmer dar (OLG Celle, Beschl. v. 4. Oktober 2017, Az.: 3 Ss (OWi) 163/17)

Dashcam-Aufnahmen im Zivilprozess als Beweismittel zulässig
Ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz begründet nicht zwangsläufig ein Beweisverwertungsverbot in Zivilprozess. Vielmehr muss im Einzelfall eine Abwägung getroffen werden zwischen dem Persönlichkeitsrecht der betroffenen Dritten und dem Beweisinteresse desjenigen, der die Aufnahmen einer Dashcam in den Prozess einführen möchte (AG Kassel, Urt. v. 12. Juni 2017, Az.: 432 C 3602/14).

Markenrecht

Zur Haftung von Amazon für Markenverletzungen bei Marketplace
Es ist einem Unternehmen, das eine Vielzahl von Waren für eine Vielzahl von Kunden für den Vertrieb durch diese einlagert, grundsätzlich nicht zuzumuten, anlasslos jede von ihm in Besitz genommene Ware auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu untersuchen; wird das Unternehmen allerdings auf eine klare Verletzung von Markenrechten hingewiesen, muss es nicht nur den Vertrieb der konkreten Ware verhindern, sondern auch Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Markenrechtsverletzungen kommt (OLG München, Urt. v. 29. September 2016, Az.: 29 U 745/16).

 

 

Pressespiegel


Gutscheine unterm Weihnachtsbaum - live bei "Volle Kanne" (ZDF)
Kurz vor den Weihnachtstagen war Rechtsanwalt Michael Terhaag noch einmal live im ZDF-Studio von "Volle Kanne". Dort gab er noch einige wichtige Hinweise, was man beim Verschenken und Einlösen von Gutscheinen beachten sollte. Außerdem erklärt er, unter welchen Voraussetzungen man Geschenke im Handel umtauschen kann. Das Interview können Sie an dieser Stelle sehen.

Weihnachtseinkäufe im Internet - Interview mit "Drehscheibe"
Gerade vor Weihnachten wird online besonders viel eingekauft. Doch darf ich meinen Einkauf während der Arbeitszeit erledigen und kann ich mir die Pakete auch ins Büro schicken lassen? Diese und andere Fragen beantwortete Rechtsanwalt Michael Terhaag im Interview mit der ZDF-Sendung "Drehscheibe". Einen Ausschnitt aus dem Bericht können Sie hier sehen.

Aktuelle Beiträge im IP-Rechtsberater
Im aktuellen IP-Rechtsberater berichtet Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann über eine Entscheidung des BGH zur Tabakwerbung im Internet. Danach ist Tabakwerbung nicht nur in Presseerzeugnissen, sondern auch in Internetauftritten unzulässig.

Gastbeitrag in Fachmagazin "Chefarzt aktuell"
Für die Zeitschrift Chefarzt aktuell verfasste Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann einen Fachbeitrag über Bewertungsportale. Insbesondere aus Sicht des im Krankenhaus tätigen Chefarztes ist interessant, dass gegen Bewertungen auch durch das Krankenhaus selbst vorgegangen werden kann. Gegen ein Krankenhausbewertungsportal hatten Terhaag & Partner Rechtsanwälte zuletzt eine einstweilige Verfügung erwirkt.

Worauf Influencer achten sollten - Interview mit "Volle Kanne"
Viele bekannte Influencer verdienen mittlerweile Geld mit der Werbung für verschiedene Produkte. Ihre Beiträge veröffentlichen sie für ihre Zielgruppe bei Instagram, Facebook oder YouTube - oft ohne ausreichende Werbekennzeichnung. Darüber berichtete nun die ZDF-Sendung "Volle Kanne" und hat vorher mit Rechtsanwalt Michael Terhaag gesprochen. Einen Auszug aus dem Beitrag haben wir hier veröffentlicht.