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allgemeines
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Herzlich Willkommen zu Ihrem aktuellen aufrecht.de-Newsletter!
Frankreich hat einen neuen Präsidenten gewählt,
G8-Gipfel steht vor der Tür, Greenpeace knallt lebendige Wale
vor das Brandenburger Tor und "die Handetasche muss auch leben". VfB Stuttgart ist verdientermaßen Deutscher
Fußball Meister. Da es unsere Düsseldorfer Fortuna innerhalb von
zwei Monaten geschafft hat vom aussichtsreichen Aufstiegskandidaten
zum glücklichen Nichtabsteiger zu werden, sehen wir hier von jeder
Häme in Richtung Gelsenkirchen ab...
Auch dieser Newsletter gibt wie immer nicht alle
Ergänzungen der letzten vier Wochen wieder. Bitte stöbern Sie durch
unsere Site und verwenden insbesondere die verbesserte Suchfunktion
oder sprechen uns einfach direkt an, wenn Sie etwas vermissen.
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neues aus der Kanzlei
Die
Umstellung der Website auf ein neues, zeitgemäßeres Layout
haben wir ohne größere Ankündigung vorgenommen -
und haben durchweg positive Resonanz hierauf bekommen.
Nun ist es allerdings an der Zeit, die technischen
Neuerungen einmal bekannt zu machen. Wir haben ein neues, sehr brauchbares
Feature bei aufrecht.de: Der RSS-Feed.
In dieserm elektronischen Format können
Sie all unsere News, Beiträge und Urteile unkompliziert über
ein entsprechendes Programm abrufen - inzwischen sind sogar alle
aktuellen Web-Browser in der Lage, diesen Newsfeed zu lesen.
Hiermit können Sie sich also schnell
und einfach über die neuesten Entwicklungen im Internetrecht informieren.
Den RSS-Feed finden Sie hier:
http://www.aufrecht.de/rss.html
An aktuellen Veröffentlichungen und Auftritten
können wir diesmal von von folgendem berichten:
Interview zu "AGB-Fallen, Vorsicht vor
dem Kleingedruckten" im Verbrauchermagazin
Planetopia im Sat.1,

Liveaufritt zum Top-Thema "Youtube
und Co - Videoportale und Videotagebücher im Internet" bei
"Volle Kanne" im
ZDF,

Kollege Dr. Volker Herrmann im Magazin "webselling" als
Experte zum Thema "Second Life und Recht"
sowie schließlich
zwei
Beiträge und ein Interview von Rechtsanwalt Michael Terhaag im
Berliner Tagesspiegel.
Diesmal zu den Themen:
"Vorsicht, Abzocker! - Angebliche „kostenlos“-Webseiten
sind alles andere als umsonst", "Keine Experimente mit
MP3-Songs" und "Bei gebrauchter Software reicht guter
Glaube nicht"
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Beiträge und
aktuelle Entwicklungen
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Interessante
Urteile
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[markenrecht]
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Markenverletzung
durch E-Mail Absenderadresse - OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.10.2006,
Az.: 6 U 35/06
Die Verwendung eines geschützten Zeichens im Absenderadressfeld
von Werbe-E-Mails kann eine Markenverletzung darstellen. Verantwortlich
gemacht werden für den Versand kann auch derjenige, dem
die in den E-Mails versandte Werbung zu Gute kommt.
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Kein
Unterlassungsanspruch bei Vertipperdomain - "Ringlockschuppen.com"
- OLG Hamm, Urteil vom 27.11.06, Az.: 6 U 106/05
Namen, die im Geschäftsverkehr geführt werden,
sind nur dann nach § 12 BGB geschützt, soweit das
geschäftliche Interesse berührt ist. Nur soweit
eine geschäftliche Beeinträchtigung auf Grund der
Nutzung durch einen Dritten zu befürchten ist, entfaltet
sich ein Anspruch nach § 12 BGB. Nutzt ein Dritter den
Namen jedoch anderweitig, so dass geschäftliche Belange
des Namensträgers nicht berührt werden, liegt keine
Rechtsverletzung vor.
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[urheberrecht]
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[wettbewerbsrecht]
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Rabattwürfeln
wettbewerbsrechtlich unzulässig - OLG Köln, Urteil
vom 09.03.07, Az.: 6 W 23/07
Die Durchführung einer Rabatt-Würfel-Aktion hat
das OLG Köln als wettbewerbswidrig angesehen, da der
Einkauf mit einem Gewinnspiel (hier: Würfel) gekoppelt
sei.
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Keine
Wertersatzklausel bei eBay - LG Berlin, Beschluss vom 15.03.07,
Az.: 52 O 88/07
Nachdem das LG Berlin bereits die Zwei-Wochen-Frist bei eBay
wegen fehlender Textform der Belehrung gekippt hat kommt es
nun folgerichtg auch zu dem Schluss, dass die Wertersatzklausel
im Rahmen des Widerrufsrechts unzulässig ist, da diese
ebenfalls eine Belehrung in Textform voraussetzt.
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Keine
"unfreie" Rücksendung bei Widerrufsrecht -
OLG Hamburg, Beschluss vom 14. Februar 2007, Az.: 312 O 929/06
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur
Nichtannahme unfrei zurückgesandter Ware ist wettbewerbswidrig.
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Erhalt
der Belehrung "in Textform" - OLG Hamm, Beschluss
vom 15.03.07, Az.: 4 W 1/07
Der Satz "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt
dieser Belehrung." in einer Widerrufsbelehrung ist irreführend.
In dem Satz fehlt der Hinweis, dass die Frist nicht vor Erhalt
der Sache beginnt.
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Werbeaussage
"HighEnd-Server" irreführend, wenn beworbene
Webserver nur Durchschnitt sind - LG Köln, Urteil vom
23.02.2007, Az.: 6 U 150/06
Wenn dedizierte Webserver in der Werbung als "High End
- Server bezeichnet werden, geht der angesprochene Verbraucher
bei Fehlen gegenteiliger Hinweise berechtigtermaßen
davon aus, dass das so benannte Produkt höchsten Ansprüchen
in Bezug auf Technologie und Werthaltigkeit genügt. So
wird der Verbraucher relevant irregeführt, wenn der beworbene
Server stattdessen nur einwandfrei dem durchschnittlichen
Stand der Technik entspricht.
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Keine
Haftung des Admin-C - LG Dresden, Urteil vom 09.03.07, Az.:
43 O 128/07
Der Admin-C einer Domain, auf der wettbewerbswidrige Inhalte
angeboten werden, haftet grundsätzlich nicht als Mitstörer.
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Gültigkeitsdauer
von 1 Jahr für Gutschein bei Amazon wettbewerbswidrig
- LG München, Urteil vom 01.03.07, Az.: 12 O 22084/06
Geschenk-Gutscheine eines Händlers dürfen nicht
schon nach einem Jahr verfallen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen
verjährt der Anspruch aus dem Gutschein erst nach drei
Jahren.
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Kosten
des Abschlussschreibens - OLG Stuttgart, Urteil vom 22.02.2007,
Az.: 2 U 173/06
1. Zu Bedeutung und notwendigen Erklärungsgehalt einer
Abschlusserklärung nach druchgeführten Verfügungsverfahren.
2. Die durch das Abschlussschreiben eines Rechtsanwaltes entstandenen
Kosten sind grundsätzlich erstattungsfähig. Ausnahmen
hiervon gelten dann, wenn in einem durchschnittlichen Fall
der Gläubiger über eine eigene Rechtsabteilung verfügt
oder wenn das Abschlussschreiben nicht erforderlich war. Letzteres
ist der Fall, wenn der Schuldner sich bereits zuvor unterworfen
oder eine Abschlusserklärung abgegeben hatte. Die Erforderlichkeit
fehlt außerdem dann, wenn der Gläubiger dem Schuldner
nicht angemessen Gelegenheit gegeben hat, von sich aus eine
Abschlusserklärung abzugeben, wobei i. d. R. 1 Monat
Wartefrist ab Zugang der einstweiligen Verfügung und
2 Wochen ab Zugang eines Abschlussschreibens als angemessen
angesehen werden können.
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Nur
unerheblicher Wettbewerbsverstoß durch Angabe der Umsatzsteuer
nur im "Warenkorb" - OLG Hamburg, Urteil vom 14.02.2007
- Az. 5 U 152/06
Die PAngV fordert in der Werbung grundsätzlich die Angabe
der Umsatzsteuer in unmittelbarer Nähe zum jeweiligen
Preis. Die Erheblichkeitsschwelle kann dann nicht überschritten
sein, wenn die Angabe in aller Deutlichkeit im "Warenkorb"
eines Shopsystems gemacht wird.
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AGB-Formulierung
"In der Regel..." bei eBay-Versandangaben rechtswidrig
- KG Berlin, Urteil vom 03.04.2007 - Az.: 5 W 73/07
Die Beschreibung "In der Regel..." in der Angabe
der Dauer des Versands ist nach Ansicht des KG Berlin zu ungenau.
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Haftung
des Admin-C für rechtswidrige Inhalte - LG Hamburg, Urteil
vom 05.04.2007, Az.: 327 O 699/06
Der Admin-C (administrativer Ansprechpartner) einer Internetseite
haftet als Mitstörer für auf der Website angebotene
verbotene Glücksspiele. Ein Rechtsanwalt war in dem entschiedenen
Fall als Admin-C registriert. Das LG Hamburg ist der Ansicht,
dass der Rechtsanwalt in dieser Eigenschaft als Mitstörer
bei der Bewerbung verbotener Glücksspiele i.S.d. §
284 Abs. 4 StGB mitwirkt, so dass ihm gegenüber eine
Abmahnung und ein Unterlassungsanspruch gerechtfertigt sind.
Die Abmahnkosten sind folglich zu ersetzen. Der Unterlassungsanspruch
folgt aus §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 UWG i.V.m. §
264 Abs. 4 StGB.
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[allg internetrecht]
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Unternehmertätigkeit
bei eBay - OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 27.03.2007, Az.
6 W 27/07
Eine Verkaufstätigkeit über die elektronische Handelsplattform
eBay ist regelmäßig als gewerblich einzustufen,
wenn der Anbieter als "PowerSeller" registriert
ist (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 27.07.2004
6 W 54/04 = GRUR 2004, 1042, Beschluss vom 22.12.2004
6 W 153/04 = GRUR-RR 2005, 319, 320). 4. Die (freiwillige)
Registrierung als "PowerSeller" ist jedoch umgekehrt
keine notwendige Voraussetzung für die Bewertung einer
Internet-Verkaufstätigkeit als unternehmerisch.
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Abholung
bei eBay grundsätzlich immer möglich - AG Koblenz,
Urteil vom 21.06.06, Az.: 151 C 624/06
Bei Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung bezüglich
der Übergabe einer ersteigerten Sache bleibt es bei der
gesetzlichen Regelung des BGB, so dass die Leistung in einem
solchen Fall grundsätzlich an dem Ort zu erfolgen hat,
an dem der Schuldner seinen Wohnsitz hat - also am Wohnsitz
des Verkäufers.
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Impressumspflicht
bei gemeinschaftlichem Internetportal - OLG Frankfurt a.M.,
Urteil vom 06.03.2007 - Az.: 6 U 115/06
Zur Eigenschaft des Teledienstanbieters im Rahmen des Internetauftritts
einer Firmengruppe
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Internet-Anschlussinhaber
haftet nicht für Rechtsverletzungen durch volljährige
Familienmitglieder - LG Mannheim, Urteil vom 4.08.2006 - Az.
7 O 76/06
Ein Internet-Anschlussinhaber haftet für die rechtliche
Nutzung seines Anschlusses durch weitere Familienmitglieder
nicht schon dann, wenn der Anschluss diesen zur Verfügung
gestellt wird. Die Störerhaftung kann grundsätzlich
nur gegeben sein, insofern der Anschluss-Inhaber die ihm obliegenden
Prüfungs- und Überwachungspflichten verletzt hat.
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Keine
Berufung bei Verurteilung wegen E-Mail-Spam - KG Berlin, Urteil
vom 26.01.2007 - Az. 9 U 52/06
Im Fall eines zur Unterlassung von E-Mail-Werbung verurteilten
Beklagten ist im Berufungsverfahren der Wert der Beschwerdegegenstandes
zu schätzen, wobei hier das (Abwehr-) Interesse des Rechtsmittelführers
maßgeblich ist, welches regelmäßig die Berufungssumme
von 600 EUR nicht übersteigt.
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[sonstigesR]
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Gewinnzusagen
nach § 661a BGB - OLG Hamm, Urteil vom 8.02.2007, Az.
21 U 138/06
Eine Gewinnzusage i.S.v. § 661a BGB setzt voraus, dass
die Mitteilung aus objektivierter Empfängersicht nach
Inhalt und Gestaltung abstrakt geeignet ist, bei einem durchschnittlichen
Verbraucher in der Lage des Empfängers den Eindruck zu
erwecken, er werde einen bereits gewonnenen
Preis erhalten (BGH NJW 2004, 1652; BGH NJW 2006, 230; BGH
NJW 2006, 2548). Dabei ist nicht auf einen besonders misstrauischen,
aufgeklärten Verbraucher abzustellen, sondern darauf,
wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger
Verbraucher die Mitteilung nach ihrem Gesamteindruck auffassen
muss. Es kann allerdings erwartet werden, dass der Verbraucher
nicht nur reißerisch durch größere Schrifttypen
drucktechnisch hervorgehobene Passagen zur Kenntnis nimmt,
sondern auch die Sätze des Fließtextes liest, die
sich zwischen den hervorgehobenen Sentenzen befinden.
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Keine
Haftung wegen Wettverlustes bei Schiedsrichtermanipulation
- LG Paderborn, Urteil vom 22. März 2007, Az.: 5 S 26/06
Ein Wetter hat trotz eingeräumter Manipulationen in
den Spielverlauf des DFB-Pokalspiels zwischen dem SC Paderborn
07 und dem Hamburger Sportverein gegen den beklagten Schiedsrichter
Hoyzer keinen Anspruch auf Schadensersatz. Die absichtliche
Manipulation von Fußballspielen durch einen Schiedsrichter
mit dem Ziel der Einflussnahme auf Sportwetten stellt sicherlich
eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar.
Dennoch scheitern Schadenersatzansprüche eines Wettbeteiligten
nach Einschätzung des Gerichts im Ergebnis daran, dass
der Kläger als Wettteilnehmer nicht in den Schutzbereich
der verletzten Normen einbezogen ist.
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