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Newsletter aus 2006
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oktober 2006
  
 

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
verehrte Kollegen und Kolleginnen,
liebe Mandantschaft!

Neues aus dem Hause aufrecht.de, heute wie immer mit:

 
   
 1. allgemeines
2. neues aus der Kanzlei
3. aktuelle Beiträge unserer Anwälte
4. interessante Urteile
5. Impressum /Abmeldung
 
   
 
 

allgemeines

 
 

Herzlich Willkommen zu Ihrem aktuellen aufrecht.de-Newsletter!

In den vergangenen Tagen hatten wir wieder Geburtstag!
So können nunmehr auf vier gemeinsame Jahre hier in der Stresemannstraße zurückblicken, wobei insbesondere die beiden Namensgeber unserer Kanzlei bekanntlich ja bereits einige Jahre zuvor zusammen als Rechtsanwälte in Düsseldorf tätig waren.

Bedanken möchten wir uns an dieser Stelle unbedingt bei unseren treuen Mandanten. Ganz besonders bei denen, für die wir uns alle die Jahre immer wieder ins Zeug legen durften, aber auch bei denen, die in ganz unregelmäßigen Abständen immer wieder auf uns zurückgriffen.

Danke in diesem Zusammenhang auch an die vielen Leser von aufrecht.de!
Weil die Statistiken von Beginn an immer mehr und mehr Besucher vermeldeten, haben wir bis jetzt nicht nachgelassen, uns regelmäßig und mit viel Herzblut um unsere Datenbank zum Onlinerecht zu kümmern. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil zahlreiche Anwaltskollegen dies gewürdigt und uns auch so weiter ermutigt haben.
Vielen Dank!

In unserem Newsletter wie immer nicht alle Ergänzungen des letzten Monats. Bitte stöbern Sie durch unsere Site und verwenden insbesondere die Suchfunktion oder sprechen uns einfach direkt an, wenn Sie etwas vermissen.

 
  
 

 

 

 
 

neues aus der Kanzlei

 
 

 

Eine ausgiebigere Geburtstagsfeier ist leider der Endphase des Buches von Herrn Rechtsanwalt Terhaag und Dr. Herrmann zum Opfer gefallen.
Im kommenden Monat wird im bundesweit bekannten DATA BECKER-Verlag das Buch "Onlinerecht - Ratgeber für Selbstständige" erscheinen.

Ein Buch zum Onlinerecht? "Davon gibt's doch schon einige", werden Sie sagen und Sie haben Recht. Aber dieses Buch versucht den Tanz auf dem Vulkan! Rechtliche, teilweise auch komplizierte, Inhalte wollen wir vermitteln, den Leser für die Chancen des Internet begeistern, aber auch für dessen Risiken sensibilisieren.
Dies, ohne mit Paragraphenketten und Legaldefinitionen zu langweilen. Für die vielen Rechtsanwaltskollegen, die diesen Newsletter mitlesen ist das "Werk" daher wohl eher nichts.

Das Buch "Onlinerecht - Ratgeber für Selbstständige" versteht sich mehr als erste Informationsquelle für Existenzgründer, insbesondere aber auch als Fortbildungsmöglichkeit und Nachschlagewerk für Unternehmer und Selbständige, die bereits Ihren Broterwerb maßgeblich über das Netz bestreiten oder unterstützen.
Es wird in vielen Fällen kaum den Weg und Kontakt zu professionellen Beratern, insbesondere auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwälten, ganz ersetzen. Es kann aber zur Vorbereitung eines Beratungsgesprächs dienen oder eine hilfreiche „Übersetzungshilfe“, für ein Ihnen ins Haus geschneites allzu juristisch formuliertes Rechtsanwaltsschreiben, sein.
A.s.a.p. werden wir das Inhaltsverzeichnis und eine Leseprobe zur Verfügung stellen.

 

Wir gratulieren dem Kollegen Terhaag zum erfolgreichen Abschluss des Postgraduierten-Studiengangs an der Heinrich Heine Universität in Düsseldorf und dem damit verbundenen Erwerb des Titels Master of Laws - LL.M. (Informationsrecht).

Über Domain Schiedsgericht Adreu in Pragdie heißbegehrten .eu-Domains werden derzeit zahlreiche Schiedsverfahren vor dem eigens hierzu von der Europäischen Union eingerichteten Schiedsgericht in Prag geführt. Bei den dort tätigen Schiedsrichtern handelt es sich um ausgewählte Internetrechtler aus nahezu allen Mitgliedsländern der Europäischen Union.
Wir freuen uns besonders, dass unser Kollege Dr. Volker Herrmann im Oktober 2006 zum Schiedsrichter am EU-Schiedsgericht für Domainstreitigkeiten ernannt worden ist. Selbstverständlich vertritt Dr. Herrmann auch weiterhin Mandanten, die ADR-Verfahren durchführen wollen oder sich über die Erfolgsaussichten beraten lassen wollen.

 

 
  
 

 

 

 
 

Beiträge und aktuelle Entwicklungen

Die Rücksendung von Waren bei Fernabsatzverträgen - Stolpersteine beim Erstellen von AGB

Das Landgericht Frankfurt hat jüngst entschieden, dass die Verwendung einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der der Kunde im Fernabsatz dazu verpflichtet ist, die Originalverpackung mitzusenden, unzulässig ist. Der Beitrag setzt sich mit diesen und anderen Problemen rund um die Rücksendung im Fernabsatz auseinander.

EU-Schiedsgericht für Domainstreitigkeiten: Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann zum Schiedsrichter ernannt

Wir freuen uns besonders, dass unser Kollege Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann im Oktober 2006 zum Schiedsrichter am EU-Schiedsgericht für Domainstreitigkeiten ernannt worden ist. Dr. Herrmann war bereits an zahlreichen ADR-Verfahren beteiligt und hat über diese moderne Form der Streitbeilegung, bei der der gesamte Rechtsstreit über eine Online-Plattform ausgetragen wird, diverse Aufsätze veröffentlicht.

Hörmarken - Marketing für Fortgeschrittene

Hörmarken sind effektiv und aufgrund ihres hohen Wiedererkennungswerts eine interessante Alternative bzw. eher Ergänzung zu Ihrer Markenstrategie.

 
  
 

 

 

 
 

Interessante Urteile

 
 

[markenrecht]

Keine Haftung von Google für Adwords - "Preispiraten"- OLG Hamburg, Urteil vom 04. Mai 2006, Az.: 3 U 180/04

Ein Markeninhaber hat gegen Goggle Deutschland, eine Tochtergesellschaft des US-amerikanischen Unternehmens Google Inc., keinen Anspruch auf Unterlassung der Verwendung seiner Marke "Preispiraten" in Werbeanzeigen Dritter unter "google.de". Gleiches gilt für einen Anspruch auf Unterlassung der Verwendung der betreffenden Marke als sog. "Adword".

Die Voraussetzungen der Störerhaftung liegen nicht vor, da nicht hinreichend vorgetragen werden konnte, dass die Tochtergesellschaft bei der Erstellung der streitgegenständlichen Anzeigen im Rahmen des Adword-Procedere, bei der Gestaltung des Anzeigentextes oder zur Veröffentlichung der Anzeigen einen willentlichen Ursachenbeitrag geleistet hat.

Unlautere Nachahmung einer Luxushandtasche - OLG Köln, Urteil vom 28. April 2006,
Az.: 6 U 121/05

Hält sich ein als zeitlos anzusehendes Handtaschenmodell über Jahrzehnte hinweg auf dem Markt, so schließt der Umstand, dass Formen dieses Stils vor etwa 10-20 Jahren modisch waren und deshalb breit angeboten wurden, einen markenmäßigen Gebrauch durch den Vertrieb einer Nachahmung des betreffenden Taschenmodells nicht aus. Gilt ein Taschenmodell als besonderes Prestigeobjekt, so stellt sich ihre ungleich preiswertere Nachahmung als wettbewerblich unlautere unangemessene Ausnutzung ihrer Wertschätzung dar.

 
  
 

 
 

[wettbewerbsrecht]

Zulässigkeit von Domain-Grabbing - OLG Dresden, Urteil vom 07.03.06, Az.: 14 U 2293/05

Die Nutzung einer Domain im geschäftlichen Verkehr ist dann anzunehmen, wenn der Domaininhaber sie zum Verkauf anbietet. Bei der Registrierung einer Umlaut-Domain mit einem generischen Begriff stehen dem Inhaber einer gleichlautenden Domain allerdings keine Unterlassungsansprüche zu.

 
  
 

 

[allg internetrecht]
 

Haftung eines Forenbetreibers - OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.06, Az.: I-15 U 21/06

Dem Dienstanbieter obliegen keine allgemeinen Überwachungs- oder Forschungspflichten dahingehend, ob rechtswidrige Inhalte überhaupt vorhanden sind.  Eine allgemeine Pflicht, die zahlreichen auf seinem Internetforum existierenden Diskussionsforen mit ihren in die Tausende gehenden Beiträgen auf möglicherweise rechtswidrige Inhalte hin zu überwachen, würde den Forenbetreiber in technischer, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht überfordern und würde das Betreiben von Internetforen letztlich wegen der sich aus der Überwachungspflicht ergebenden Haftungsrisiken unmöglich machen.

Domains in Treuhand - raule.de - OLG Celle, Urteil vom 08.12.05, Az.: 13 U 69/05

Ein Treuhänder, der als Nichtnamensträger für einen Dritten, der Namensträger ist, eine Domain registriert hat, kann keine Rechte herleiten und ist somit unrechtmäßiger Inhaber der Domain.

 
 
 
 
 

 

[delikt- / strafR]
 

Keine Prüfungspflicht von eBay für jugendgefährdende DVDs - OLG Brandenburg, Urteil vom 16.05.06, Az.: 6 U 114/05

Ein Diensteanbieter ist wettbewerbsrechtlich nicht zu einer Überprüfung der auf seiner Internet-Plattform angebotenen DVDs auf jugendgefährdende Inhalte verpflichtet. Ein Mitbewerber kann nicht aufgrund eigener überobligatorischer Tätigkeit die Einrichtung von Zugangsbeschränkungen verlangen. Da der Plattform-Betreiber auch nicht zur Überprüfung eventueller Wettbewerbsverstöße seiner Kunden verpflichtet ist, kommt ein Unterlassungsanspruch wegen allgemeiner Störerhaftung ebenfalls nicht in Betracht.

Gewerbsmäßige Geldwäsche bei Phishing - LG Darmstadt, Urteil vom 13.06.06, Az.: 360 Js 33848/05

Das Überweisen von Geldbeträgen per Western Union nach Russland, die von Dritten zuvor auf das eigene Konto überwiesen wurden, kann als Geldwäsche strafbar sein, wenn die Bankdaten für die Erstüberweisung per "Phishing" erbeutet wurden.

 
 
 
 
 

 

 

[urheberR]

Urheberrechtsverletzung durch "Online Video Recorder" - LG Braunschweig, Beschluss vom 07.06.06, Az.: 9 O 869/06 (148)

Der Betreiber einer Internetseite, der auf seiner Homepage einen so genannten "virtuellen Online Video Recorder" anbietet, mit dem der User die Möglichkeit erhält, bestimmte Fernsehsendungen aufzuzeichnen, verletzt das Vervielfältigungsrecht des Urhebers des betreffenden Fernsehfilms.

Die mit diesem Angebot einhergehende Speicherung der empfangenen Sendeinformationen auf über das Internet zugänglichen Servern stellt eine Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werkes dar, die nicht aufgrund einer Privilegierung zulässig ist.

 
  
 

 

 

[internationales]

ADR-Verfahren "cologne.eu" - Panel Decision, Entscheidung vom 15.10.2006

Bei einer Wort-/Bildmarke, die neben den Wortbestandteilen ein kaufmännisches "&" enthält kann nicht automatisch angenommen werden, dass dieser Bestandteil bei der Umschreibung in den Domainnamen weggelassen werden kann. Es muss die Identität zwischen Marke und Domainname gewahrt bleiben. Daher kann mit der Wort-/Bildmarke "COL & OGNE" nicht der Domainname cologne.eu beantragt werden.

 
 

 

 

[sonstigesR]

Sportwetten im Internet ohne inländische Genehmigung sind wettbewerbswidrig - OLG Köln, Urteil vom 21.04.06, Az.: 6 U 145/05

Richtet sich ein ausländischer Wettanbieter über das Internet an das deutsche Publikum, indem der Auftritt in deutscher Sprache gehalten ist und für die Wetteinsatzzahlungen ein Konto eines deutschen Bankinstituts genannt wird, so ist Begehungsort (auch) die Bundesrepublik Deutschland.

Die Veranstaltung von Sportwetten im Inland ohne Genehmigung der zuständigen Landesbehörde verstößt bis zum Auslaufen der dem Gesetzgeber vom BVerfG in der Entscheidung vom 28.03.2006 gesetzten Frist für eine gesetzliche Neuregelung (31.12.2007) weiterhin gegen den objektiven Tatbestand des § 284 Abs. 1 StGB.

Keine Sportwetten-Werbung für bwin auf Bundesliga-Trikots von Werder Bremen - OVG Bremen, Beschluss vom 07.09.06, Az.: 1 B 273/06

Das Oberverwaltungsgericht gelangt bei der in einem Verfahren gebotenen Interessenabwägung zu dem Ergebnis, dass das öffentliche Interesse an einer sofortigen Durchsetzung der Untersagungsverfügungen das gegenläufige Interesse der Antragsteller, einstweilen von der Vollziehung verschont zu bleiben, überwiegt....

Keine Strafbarkeit bei Sportwettenvermittlung - OLG München, Urteil vom 26.09.06, Az.: 5St RR 115/05

Das Vermitteln von Sportwetten nach Großbritannien an eine dort konzessionierte Buchmacherin ohne verwaltungsrechtliche Erlaubnis des Freistaats Bayern war jedenfalls in der Zeit vor Ergehen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 nicht strafbar.
Der Strafbarkeit nach § 284 StGB stand der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts wegen Verletzung der Dienstleistungsfreiheit nach Art. 43, 49 EGV entgegen.

 
  
 
   
 

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          Rechtsanwalt Michael Terhaag

 
 
   
 

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