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Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, verehrte Kollegen und Kolleginnen, liebe Mandantschaft!
Neues aus dem Hause aufrecht.de, heute wie immer mit: |
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allgemeines |
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Herzlich Willkommen zu Ihrem aktuellen aufrecht.de-Newsletter!

Die Fußball-Weltmeisterschaft ist vorbei! Wir sind Dritter geworden, haben nicht gepetzt und weltweit viele Herzen und Sympathien gewonnen.
Glückwunsch an unsere Freunde aus Italien.
In vier Jahren ziehen wir in Südafrika sternmäßig gleich...
Auch wenn einige von uns geradezu unverschämt viele Spiele live in den Stadien miterleben durften (s.u.), hat uns dies selbstverständlich nicht davon abgehalten, fleißig unsere und Ihre aufrecht.de zu pflegen.
Hier in unserem Newsletter wie immer nicht alle Ergänzungen des letzten Monats. Bitte stöbern Sie durch unsere Site und verwenden insbesondere die Suchfunktion oder sprechen uns einfach direkt an, wenn Sie etwas vermissen. |
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neues aus der Kanzlei |
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Das waren mal ganz neue Kanzleiausflüge... Berlin, Köln, München und dann auch noch Dortmund.
Hier in Köln zog der Herr Kollege Doktore in Vorausschau auf 2010 schon mal das Trikot der südafrikanischen Nationalmannschaft an...

Kollege Michael Terhaag stand im vergangen Monat live bei "Volle Kanne" im Zweiten Deutschen Fernsehen Rede und Antwort. Thema diesmal waren aktuelle Rechtsfragen im Bereich Sportwettenrecht.
 Zum gleichen Thema gab er eine kurze Stellungnahme in der Printausgabe des Online-Wirtschafts-Magazin "internet WORLD BUSINESS"
Im Berliner Tagesspiegel ging es diesen Monat um die Frage welche Bilder und Texte man auf seiner Website verwenden darf.
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Beiträge und aktuelle Entwicklungen |
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Interessante Urteile |
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[markenrecht] |
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[wettbewerbsrecht]
Wettbewerbswidrigkeit durch zu kleinen Fussnotentext - LG Bonn, Urteil vom 11.04.06, Az.: 11 O 9/06
Ein Fall der unlauteren Werbung liegt dann vor, wenn bei der Werbung für den Kauf eines Telekommunikationsendgerätes der blickfangmäßig hervorgehobene Preis nur bei Beauftragung und Bereitstellung bestimmter Tarife gilt, die Preisbestandteile dieser Tarife in einem Fußnotentext aber unter anderem aufgrund der kleinen Schriftgröße nicht deutlich lesbar sind.
Wettbewerbswidrigkeit von Klingelton-Werbung - BGH, Urteil vom 06.04.06, Az.: I ZR 125/03
Ein Wettbewerbsverstoß liegt vor, wenn ein Unternehmen in einer Jugendzeitschrift für Handy-Klingeltöne wirbt und dabei lediglich darauf hingewiesen wird, dass das Herunterladen über eine kostenpflichtige 0190-Service-Telefonnummer 1,86 € pro Minute kostet. Ohne einen Hinweis auf die durchschnittliche Dauer des Herunterladens und die dadurch entstehenden Kosten wird die Unerfahrenheit der Jugendlichen in unlauterer Weise ausgenutzt. | |
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[datenschutzR]
Anforderung an Einwilligung zur Nutzung personenbezogener Daten - OLG Brandenburg, Urteil vom 11.01.06, Az.: 7 U 52/05
Eine Einwilligung zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten wird dann wirksam erteilt, wenn die Erklärung bestätigend wiederholt wird, indem der Nutzer zunächst ein Kontrollkästchen mit dem Text "Ich willige in die Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten gemäß der vorstehenden Datenschutzerklärung ein" und sodann nochmals ein Schaltfeld mit dem Text "Ich akzeptiere und willige ein" aktivieren muss. Hierdurch kann und muss ein durchschnittlich verständiger Nutzer erkennen, dass er rechtsverbindlich einer Verarbeitung seiner persönlicher Daten zustimmt. |
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[sonstigesR]
Sofortvollzug der Schließung von Wettbüro - OVG Münster, Beschluss vom 28.06.06, Az.: 4 B 961/06
Die Vermittlung von Sportwetten an private Wettveranstalter darf in NRW mit sofortiger Wirkung untersagt werden. Das staatliche Monopol für Sportwetten in Nordrhein-Westfalen entspricht zwar nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die sich aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit ergeben. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der Rechtslage in Bayern ist auf NRW übertragbar.
Der Untersagung und Vermittlung von Sportwetten an private Wettveranstalter im europäischen Ausland steht nach Einschätzung des OVG Münster derzeit auch nicht die im EG-Vertrag gewährleistete Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit entgegen. Die gegenwärtige Rechtslage in Nordrhein-Westfalen widerspricht diesen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts zwar in der gleichen Weise wie dem Grundrecht der Berufsfreiheit. Gleichwohl seien die Vorschriften, die das staatliche Sportwettenmonopol in Nordrhein-Westfalen begründeten, vorübergehend weiter anwendbar, bis der Gesetzgeber eine europarechtskonforme Regelung für den Sportwettensektor erlassen habe |
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[internationales]
ADR-Verfahren "schoeller.eu" - Panel Decision, Entscheidung vom 29.05.2006
Weisen die Nachweisunterlagen eines Domain-Antragstellers geringfügige Abweichungen bezüglich der Firmierung und der Anschrift des Rechtsinhaber auf, ist EURid nicht zur Ablehnung eines Registrierungsantrags berechtigt. Kann der Beschwerdeführer die Abweichungen im ADR-Verfahren klarstellen, so ist die Entscheidung der EURid zu annullieren.
§ 21 (3) der Sunrise-Regeln verpflichtet EURid zur Durchführung eigener Nachforschungen bei der Überprüfung von Registrierungsanträgen. EURid ist verpflichtet, Zweifel bezüglich der vorgelegten Nachweisunterlagen durch eigene Recherchen oder Nachfragen beim Antragsteller aufzuklären.
Der ADR-Schiedsmann ist zu eigenen Recherchen bezüglich der Antragsunterlagen berechtigt. Das Schiedsgericht spricht dem Beschwerdeführer die Domain direkt zu, wenn dieser das Prioritätsrecht nachgewiesen hat und an ranghöchster Stelle in der Warteliste steht. | |
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Partnerschaftsregister AG Essen Nr. 1036
Verantwortlicher i.S. des MDStV: Rechtsanwalt Michael Terhaag |
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