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Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, verehrte Kollegen und Kolleginnen ;-), liebe Mandantschaft!
Neues aus dem Hause aufrecht.de, heute wie immer mit: |
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allgemeines |
Bayern ist Meister, Glückwunsch! Mehr wollen wir an dieser Stelle dazu lieber nicht sagen ;). Anerkennung auch an den FC Kölle (als kleinen Tribut an unsere Kölner Mitstreiter hier im Team).
Kommen wir aber lieber zu etwas positiven ;)): Episode III - Möge die Macht mit uns sein!!
Seien Sie auch wieder einmal so nett und lassen uns wissen, was Ihnen gut und vor allem was Ihnen gar nicht an unserem Newsletter gefällt. Sollen wir ein paar Veröffentlichungen weglassen? Oder wieder einige Urteile mehr bringen? Bitte schreiben hierzu doch einfach eine E-Mail an newsletter@aufrecht.de. Wir freuen uns über jedes Feedback!
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neues aus der Kanzlei |
Wir freuen uns, wie im letzten Newsletter bereits angekündigt, einen neuen tatkräftigen Mitstreiter im aufrecht.de-Team zu haben und heißen Herrn Rechtsanwalt Thomas Engels herzlich Willkommen. Der Kollege hat bereits 9 Monate harte Referendarzeit bei uns "abgerissen" und weiß woher der raue Wind bei uns weht... ;)
Zudem waren auch im vergangenen Monat wieder mehrfach in den Medien vertreten:
So haben die Kollegen Terhaag und Herrmann gebührend gemeinsam in zwei Beiträgen das beliebte Internetmagazin PLANETOPIA ONLINE aus seiner zweiten -sicher nicht letzten- Staffel verabschiedet. Themen hier waren Handybranding und Abzocke bei Ebay-Versandkosten.
Herr Rechtsanwalt Michael Terhaag reiste zum Thema Onlinebanking/ Phishing-Emails extra nach Berlin zum beliebten Live-Sat.1 Frühstücksfernsehen
und

Herr Rechtsanwalt Dr. Herrmann war zur gleichen Thematik bei RTL in den Haupt- sowie Spätnachrichten.
Zum Thema Internetrecht für Verbraucher (allgemeine Haftung, Fernabsatzrecht AGB-Fallen etc.) gab der Kollege Rechtsanwalt Anselm Withöft ein ausführliches Live-Interview im Radioprogramm des Westdeutschen Rundfunks.

Dann gab es gerade diese Woche auch noch eine Premiere: Die Brüder Thomas und Michael Terhaag verfassten entsprechend ihrer jeweiligen Profession als Steuerberater bzw. Rechtsanwalt erstmalig gemeinsam für die Fachzeitschrift für Zeitschrift für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (MMR) Leitsätze und einen Kommentar zu der Entscheidung des Finanzgericht Rheinland-Pfalz zur steuerlichen Abschreibung von Domainanschaffungskosten
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Beiträge und aktuelle Entwicklungen |
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Interessante Urteile |
[markenR] nach oben
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[allg. internetR]
Pfändbarkeit von Domains - LG Mönchengladbach, Beschluss vom 22. September 2004, Az.: 5 T 445/04
Das kann wehtun und auch angeblich völlig insolvente Schuldner doch noch einmal ganz schön liquide machen: Die Pfändung einer Internet-Domain ist grundsätzlich möglich. Sie ist dabei als anderes Vermögensrecht im Sinne von § 857 ZPO anzusehen. Soweit der Einwand der Verletzung von Namensrechten Dritter vorgebracht wird, ist dieser im Vollstreckungsverfahren unbeachtlich. Eine Versteigerung des gepfändeten Domain-Namens über ein Internet-Auktionshaus ist zulässig. |
Treuhänderische Registrierung von Domains - schmidt.de - LG Hannover, Urteil vom 22. April 2005, Az.: 9 O 117/04
Da hilft Sat1 auch kein Harald Schmidt. Dem Kläger, der mit Nachnamen „Schmidt“ heißt, steht an diesem Namen ein Namensrecht gemäß § 12 BGB zu. Die Beklagte gebraucht den Namen „Schmidt“ unbefugt, indem sie die Internetadresse „schmidt.de“ für sich hat reservieren lassen. Ein Gebrauch liegt bereits in der Registrierung einer Internetadresse unter dem entsprechenden Namen.... |
Rolex und Ebay IV - OLG Köln, Urteil vom 18. März 2005, Az.: 6 U 12/01
Die Beklagte ist nach den Grundsätzen der aus §§ 823 Abs.1, 1004 BGB herzuleitenden Störerhaftung wegen der von ihre Internetplattform in Anspruch nehmenden Anbietern begangenen Markenrechts-verletzungen im zuerkannten Umfang zur Unterlassung verpflichtet. | nach oben
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[delikt- / strafR] nach oben
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[urheberR]
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Bayreuther Festspielorchesters hat nach 50 Jahren keinen Unterlassungsanspruch wegen Verwertung einer Tonaufnahme - BGH, Urteil vom 25. November 2004, AZ: I ZR 145/02 -
Das Bayreuther Festspielorchesters hat nach 50 Jahren keinen Unterlassungsanspruch wegen Verwertung einer Tonaufnahme ("Götterdämmerung") aus dem Jahr 1951. Es könnte jedoch einen solchen Anspruch geltend machen, da ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss der Mitglieder vorliegt. |
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[sonstigesR]
Schuldner muss kerngleichen Verstoß vorbeugen - OLG Schleswig-Holstein , Beschluss vom 18. Februar 2005, AZ.: 6 W 7/05 -
Ergeht gegen einen Schuldner eine Verbotsverfügung, so muss dieser einem "kerngleichenâ€? Verstoß vorbeugen. Ein in Frage stellen mit semantischen Spitzfindigkeiten, die eher darauf abzielen, die Grenzen des verbotenen Verhaltens auszutesten als den "Kerngehaltâ€? der einstweiligen Verfügung zu befolgen, sind zu unterlassen. Wird es verboten, ein bestimmtes Verhalten "vorzunehmen oder vornehmen zu lassenâ€?, hat der Schuldner Vorsorge zu treffen, dass das Verbot in dem von ihm beeinflussten und beeinflussbaren (Werbe-) Bereich auch beachtet wird. Dies dürfte übrigens auch nach einer abgegebenen Unterlassungserklärung gelten! | |
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Partnerschaftsregister AG Essen Nr. 1036
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Rechtsanwalt Michael Terhaag |

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