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Webhoster aufgepasst - Abmahnung von "Northern Solutions" wegen Preisangaben bei Rufnummern - 0180

04.05.10 17:09 ( Rubrik: Eilnachricht )

VON: DR. THOMAS ENGELS, LL.M.

Zum 1. März 2010 ist eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes in Kraft getreten, die so genannte "Service Dienste" der Rufnummerngasse 0180 betreffen. § 66a TKG bestimmt, dass bei derartigen Rufnummern nicht nur die Preise je Minute aus dem Festnetz angegeben werden müssen, sondern auch:

"Abweichend hiervon ist bei Service-Diensten neben dem Festnetzpreis der Mobilfunkhöchstpreis anzugeben, soweit für die Inanspruchnahme des Dienstes für Anrufe aus den Mobilfunknetzen Preise gelten, die von den Preisen für Anrufe aus den Festnetzen abweichen."

Uns liegt nun eine Abmahnung der Firma "Northern Solutions" vor, die im Bereich der Webhosting-Dienstleister versucht, aus dieser Neuregelung Kapital zu schlagen. Abgemahnt wird die falsche Preisangabe für Rufnummern dieser Rufnummerngasse 0180.

Auch wenn die Abmahnung von der Firma selbst ausgesprochen wird und nicht durch eine Anwaltskanzlei, können wir jedoch nicht dazu raten, ohne vorherige anwaltliche Beratung eine Unterlassungserklärung abzugeben. Denn eine einmal abgegebe Unterlassungserklärung hat 30 Jahre Gültigkeit. Daher sollte insbesondere deren Abgabe bzw. die Form der Abgabe sorgfältig bedacht werden. Zu hoch ist andernfalls das Risiko der Verwirkung einer Vertragsstrafe.

Wenn wir Ihnen hier qualifiziert zur Seite stehen dürfen, sprechen Sie uns jederzeit an. Sie erreichen uns telefonisch unter 0211 16 888 600 sowie unter anwalt@aufrecht.de.

 


 

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