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OLG Brandenburg: Das Fotografieren von historischen Gebäuden bleibt erlaubt!

26.02.10 17:55 ( Rubrik: Rechtsprechung
)
Von: RA Dr. Philip Lüghausen

Vor einiger Zeit hatte eine Entscheidung des LG Potsdam in Fotografenkreisen für Furore gesorgt. Das LG Potsdam hatte in drei Entscheidungen vom November 2008 geurteilt, dass sowohl ein Fotograf als ach zwei Download-Bildportale keine Bilder von bestimmten historischen Gebäuden zur kommerziellen Verwertung nutzen dürfe. Es klagte eine Stiftung, der vom Land Brandenburg Schlösser und andere historische Gebäude übereignet wurden, damit sich diese um die Pflege und den Erhalt des Kulturguts „Gebäude“ kümmern soll.

Das Gericht sah in den Fotografien ohne vorherige Einholung einer Erlaubnis einen Eingriff in das Eigentum der Stiftung und verurteilte das Fotoportal zur Unterlassung der Verwertung, „ … denn es ist das natürliche Vorrecht des Eigentümers, den gewerblichen Nutzen, der aus seinem nur gegen seine Erlaubnis zugänglichen Eigentum gezogen werden kann, für sich zu beanspruchen.“

Diese Auffassung kassierte das Brandenburgische OLG allerdings wieder. In seiner brandheißen Entscheidung vom 18. Februar 2010 führte das OLG bildlich aus: „ … es gebe kein Vorrecht des Eigentümers, das Bild seines Eigentums zu verwerten. Vielmehr habe der Fotograf oder der Filmemacher das Recht, den wirtschaftlichen Nutzen aus seinen Fotos und Filmen zu ziehen. Anderenfalls wäre risikofreies Fotografieren und Filmen nur noch in den eigenen vier Wänden und auf hoher See möglich. Wer nicht wolle, dass sein Eigentum fotografiert werde, könne den Zugang dazu verbieten und Vorkehrungen dagegen treffen, dass es gesehen werde.“

Aber eine solche Zugangsbeschränkung gebe es in dem konkreten Fall gerade. Die Stiftung habe das Eigentum an den Schlössern schließlich deswegen übertragen bekommen, um sie zu pflegen und zu bewahren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Die Entscheidung wird in Fotografen- und Bildagenturkreisen wohl Freude hervorrufen. Denn immerhin wird ein gehöriges Stück Rechtssicherheit geschaffen. Leider ist die Entscheidung noch nicht im Volltext veröffentlicht. Sobald sie uns vorliegt, aktualisieren wir unsere Seite selbstverständlich. So bleiben Sie mit www.aufrecht.de immer „Up to Date“.

Wenn Sie genauer wissen wollen, welche Motive Sie fotografieren dürfen und welche nicht, lesen Sie doch einmal diesen Beitrag).

Und wenn Sie verbindliche Auskünfte benötigen oder eine Frage zum Thema haben, sprechen Sie uns jederzeit an. Unsere Anwälte helfen Ihnen gerne weiter.




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