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Mitmach-Verfassungsbeschwerde gegen ELENA
Laut FoeBuD (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs) soll noch vor dem 1. April 2010 vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA Verfahrensgesetz) eingereicht werden.
ELENA - Harmlos?
ELENA – Was so harmlos klingt hat es ganz schön in sich: es handelt sich dabei um eine zentrale Datenbank, an die Arbeitgeber Daten ihrer Mitarbeiter übermitteln und die dort gespeichert werden. Zu diesen Daten gehört vor allem: Name, Alter, Anschrift, Dauer der Beschäftigung und Höhe des Gehalts. ELENA bedeutet übrigens: „zentrale Erfassung von elektronischen Entgeltnachweisen“ und ist ursprünglich dazu gedacht, den Bürokratieabbau für die Kommunikation zwischen Arbeitgebern und den Sozial- und Arbeitsämtern voranzutreiben.
Datensammlung
In der Summe sammeln sich unüberschaubar viele Daten, deren kontrollierte und sichere Aufbewahrung kaum möglich erscheint. Darüber hinaus bestehen schon Bedenken wegen der Rechtmäßigkeit der Erhebung dieser Daten. Zum einen sollen Daten auch dann gesammelt werden, wenn sie nicht gebraucht werden. Diese Tatsache könnte schon dem im Bundesdatenschutzgesetz niedergelegten Grundsatz der Datensparsamkeit zuwiderlaufen.
Bedenken an der Rechtmäßigkeit
In Kombination mit der gerade eingeführten Steuer-ID wird ein immens großer Datenbestand geschaffen, der die Befürchtung des „gläsernen Bürgers“ wieder ins Bewusstsein der Bürger ruft. Insgesamt ist es aber auch fraglich, ob die Datenbank nach verfassungsrechtlichen Maßstäben überhaupt rechtmäßig sein kann.
Nun macht sich der FoeBuD erneut die Dynamik zunutze, die sich aus der Beteiligung möglichst vieler Bürger an einer Verfassungsbeschwerde ergibt. (Zuletzt: erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung) Um Betroffenen Bürgern eine unkomplizierte Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde zu gewähren wurde deshalb eine Website eingerichtet. Hier ist eine Anmeldung bzw. Teilnahme ohne Papierkrieg möglich.
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