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Kanzlei Zimmermann & Decker mahnt ab für Tonpool Medien GmbH
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Uns liegen derzeit vermehrt Abmahnungen der Kanzlei "Zimmermann & Decker" aus Hamburg wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen durch Tauschbörsennutzung an dem Musikalbum "Made in Germany" der bekannten Künstlerin Nena vor.
Unter knapper Fristsetzung von einer Woche fordert die Kanzlei von den Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 850,00 Euro.
Wir empfehlen, die Unterlassungserklärung nicht in der dem Abmahnschreiben beigefügten Fassung zu unterzeichnen, da diese insbesondere neben der Unterlassungsverpflichtung sogleich auch eine Zahlungsverpflichtung hinsichtlich des vorgenannten Vergleichsbetrags enthält. Auf die Abgabe einer derart weitreichenden Erklärung besteht aus unserer Sicht keinerlei Anspruch.
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