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Günther Jauch unterliegt auch vor dem BGH wegen Lizenzstreit um Hochzeitsfotos
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Ersten Presseberichten zufolge hat der beliebte Fernsehmoderator die dritte Runde um die Veröffentlichung dieser speziellen Hochzeitsfotos verloren.
In der Sache geht es um die unautorisierte Bilder von einem Sektempfang zur Hochzeit von Günther Jauch im Jahr 2006. Wegen der Veröffentlichung der Aufnahmen in der "Berliner Morgenpost" sowie der Berliner Lokalausgabe der WELT hatte Jauch jeweils 130 000 Euro an fiktiven Lizenzgebühren und Schmerzensgeld verlangt. In zwei Instanzen war er damit gescheitert. In zweiter Instanz wurde zudem die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) nicht zugelassen.
Der BGH hat nun auch die Nichtzulassungsbeschwerden von im Verfahren gegen die Axel Springer AG und die Ullstein GmbH zurückgewiesen. Nach Auffassung des ersten Senats fehlt dem Fall schlicht die notwendige grundsätzlicher Bedeutung des Verfahrens. Die Klagen sind somit rechtskräftig abgewiesen, Jauch trägt die Kosten, will aber wohl nun auch noch das Bundesverfassungsgericht anrufen lassen. Die besondere Bedeutung ergebe sich aufgrund der Tatsache, dass noch nie in einem solchen Fall über fiktive Lizenzgebühren entschieden worden sei...
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