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Filesharing: Kanzlei Rasch kümmert sich um "Altfälle"
Wer vor geraumer Zeit eine Abmahnung der Kanzlei Rasch aus Hamburg wegen Filesharings bekommen hat, wird sich unter Umständen gefreut haben, nach einer ersten Reaktion - ggf. nach Abgabe einer Unterlassungserklärung - lange nichts mehr in der Sache gehört, insbesondere keine Zahlungsaufforderung bekommen zu haben.
Doch eventuell war diese Freude zu früh, denn die Kanzlei Rasch kümmert sich - wie heir bekannt geworden ist - momentan um solche Altfälle, die teilweise mehr als zwei Jahre zurück liegen und verschickt nunmehr Aufforderungen an die Abgemahnten, noch eine nicht unerhebliche Schadensersatzzahlung zu leisten.
Hier sollte nicht ohne Weiteres gezahlt, sondern die Sache noch einmal - ggf. unter anwaltlicher Zuhilfenahme - geprüft werden, insbesondere die Unterlassungserklärung, sofern eine solche abgegeben wurde.
Wenn Sie zum sogenannten Filesharing Fragen haben sollten oder vielleicht sogar selbst betroffen sind, sprechen Sie uns gerne an.
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