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„Anzeige“ der Polizeidirektion Hockenheim / Heidelberg wegen vermeintlichen Computerbetruges bei Kauf von Unlock Karten für das iPhone

04.03.10 12:15 ( )
Von: Dr. Philip Lüghausen

Zurzeit schreibt die Polizeidirektion Hockenheim Käufer sogenannter Unlock-Karten für das iPhone an, in denen Sie vorwirft, man habe sich durch den Kauf dieser Karten eines Computerbetruges gemäß § 263a StGB strafbar gemacht.

 

Dem Schreiben liegt ein Anhörungsbogen bei, der in kurzer Frist ausgefüllt zurückgeschickt werden soll. Außerdem werden die überraschten Empfänger aufgefordert, die betreffende Simlock/ Unlock-Karte an die Polizeidirektion Hockenheim zu senden.

Der Tatbestand des § 263a StGB wird vorsichtshalber schon mal inklusive Strafandrohung von „bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe“ angegeben. Außerdem stellt der Absender für den Fall, dass die Karte nicht umgehend zugesendet wird, eine Hausdurchsuchung in Aussicht.

§ 263a StGB Computerbetrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflusst, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Nach unserer Einschätzung ist bei Empfang eines solchen Schreibens unbedingter Handlungsbedarf gegeben. Allerdings sollten Sie auf keinen Fall den Anhörungsbogen ausfüllen und abschicken.


Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich umgehend von einem Anwalt beraten, der sich nicht nur rechtlich auskennt, sondern auch das technische Verständnis für solche Fälle hat. Nur er weiß, wie Sie vorgehen müssen.


Sprechen Sie uns jederzeit an. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns telefonisch unter 0211 16 888 600 sowie per E-Mail unter anwalt@aufrecht.de.




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