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Abmahnung Rechtsanwalt Dr. Ulrich Bente für die Tele München Fernseh GmbH: New Moon – Biss zur Mittagsstunde
Der Rechtsanwalt Dr. Ulrich Bente mahnt zur Zeit für die Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in Internet-Tauschbörsen ab.Gegenstand der Abmahnungen ist der Film „New Moon – Biss zur Mittagsstunde“ aus der Twilight Saga.
In den Abmahnungen von Rechtsanwalt Dr. Bente wird ausgeführt, die Tele München Fernseh GmbH habe die ausschließlichen Urheberrechte an dem Film „New Moon – Biss zur Mittagsstunde“ und sei damit alleinig zur Verwertung befugt.
Sodann folgt unter anderem die Nennung der IP-Adresse des Abgemahnten, der Zeitpunkt des vermeintlichen Verstoßes sowie des Dateinamens, der zumindest den Titel „New Moon – Biss zur Mittagsstunde“ enthält.
Im Anschluss wird dargelegt, dass der Verstoß durch den Einsatz einer bestimmten Software gerichtsfest dokumentiert wurde und die Beweiskraft des eingesetzten Programms auch angeblich in zahlreichen gerichtlichen Verfahren bestätigt wurde. Dies ist vor dem Hintergrund, dass die Funktionalität derartiger Software in letzter Zeit immer wieder von Sachverständigen – auch in gerichtlichen Verfahren - bezweifelt wird, sehr interessant. Angeblich durch den Rechtsanwalt Dr. Bente geführte Verfahren werden zumindest nicht mit Aktenzeichen benannt, sodass es zumindest schwer ist, diese auf Ihren Inhalt zu überprüfen.
Danach folgen umfangreiche Ausführungen sowie die Nennung gerichtlicher Entscheidungen, nachdem der Abgemahnte für den Verstoß bzw. dass Anbieten des Films „New Moon – Biss zur Mittagsstunde“ vollumfänglich einzustehen hat. Selbstverständlich werden hier Gerichtsentscheidungen, die womöglich etwas Nachteiliges besagen, nicht angeführt.
Rechtsanwalt Dr. Bente fordert für seine Mandantin die Abgabe einer beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie pauschal zur Abgeltung der Angelegenheit in finanzieller Hinsicht einen Betrag in Höhe von 956,00 Euro. Zur Abgabe der Unterlassungserklärung wird eine Frist von ca. 7 Tagen ab Datum der Abmahnung gewährt, zur Zahlung immerhin eine Woche länger.
Für den Fall, dass man den Aufforderungen nicht fristgerecht oder nur unzureichend nachkommt, wird die Einleitung entsprechender gerichtlicher Schritte und damit verbundene höhere Kosten in Aussicht gestellt.
Der Abmahnung beigefügt sind ein sogenannter Protokollbericht, der den Verstoß dokumentieren soll, eine Unterlassungserklärung, welche immerhin für den Fall der künftigen Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 Euro sowie die Kostentragungspflicht des Abgemahnten in Höhe der geforderten Summe von 956,00 Euro vorsieht. Zudem ist ein gerichtlicher Beschluss sowie ein Überweisungsträger anbei.
Wir können nur empfehlen, nicht ohne weiteres die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben, sondern bei Zweifeln immer fachkundigen Rat einzuholen. Denn die geforderten Beträge und auch die geforderte Unterlassungserklärung müssen nicht zwingend in der Form berechtigt sein.
Bei Beratungsbedarf sprechen Sie und jederzeit gerne an oder schicken uns eine E-Mail unter filesharing@aufrecht.de, gerne auch unter Übersendung der Abmahnung.
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