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Serienabmahnung wegen der Veröffentlichung von Songtexten
von Rechtsanwalt Wolfgang Mews
Mehrere Musikverlage machen zurzeit durch eine Berliner Kanzlei Ihre -behaupteten- Urheberrechte an Songtexten geltend. So sollen zwischenzeitlich über 150 Abmahnungen an Webmaster versandt worden sein, die im Internet Texte von Liedern angeboten haben.
Wie bei jeder Abmahnung ist zu prüfen, ob die geltend gemachten Rechte tatsächlich bestehen und ob die Schadensersatzhöhe richtig bemessen ist. Zudem ist bei einer Vielzahl von Abmahnungen zu prüfen, ob nicht nur eine reduzierte Rechtsanwaltsgebühr zu erstatten ist. Grundsätzlich ist deshalb zu raten, die Abmahnungen ordentlich zu prüfen, damit hier ein rechtssicheres Vorgehen gewährleistet ist.
Insbesondere muss auch geprüft werden, ob die Unterlassungsansprüche tatsächlich bestehen. Bestehen diese Urheberrechte bzw. Nutzungsrechte, sollte der Verletzer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, da sonst gegebenenfalls eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage droht.
Permanenter Link zum Dokument: www.aufrecht.de/3904.html
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